Betreff
Fahrzeugbestand in den Feuerwehren der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 2/005/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Am 12. Februar 2007 wurde mit den Stellvertretenden Bürgermeistern, den Fraktions- und dem Ausschussvorsitzenden und den Unterzeichnern eine Bereisung der Freiwilligen Feuerwehren vorgenommen und dabei die Feuerwehrhäuser einschl. der vorhandenen Gerätschaften, insbesondere aber die vorhandenen Fahrzeuge besichtigt.

 

In einem Abstimmungsgespräch am 27. April 2007 mit den angeführten politischen Vertretern, mit dem Gemeindebrandmeister und seinem Stellvertreter wurde der vorhandene Fahrzeugbestand, das Fahrzeugalter und die alsbald erforderlichen Ersatzbeschaffungen besprochen.

 

Ein Auszug aus der Verordnung über die Mindeststärke, die Gliederung nach Funktionen und die Mindestausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen (MindestVO), ein Bestandsplan über die in den Feuerwehren vorhandenen Fahrzeuge, jeweils ein Schreiben des Gemeindebrandmeisters vom 26. April 2007 und vom 07. Juni 2007 aus denen die erforderlichen Ersatzbeschaffungen der nächsten Jahre ersichtlich ist, sind dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 – 4 beigefügt.

 

In dem Abstimmungsgespräch wurde sehr eingehend die MindestVO besprochen. Danach sind von den vorhandenen sieben Freiwilligen Feuerwehren mindestens bzw. nur zwei Feuerwehrstützpunkte auszustatten. Ab einer Größenordnung von mehr als 15.000 Einwohnern ist einer der Stützpunkte dann als Feuerwehrschwerpunkt auszustatten.

 

Ergebnis nach MindestVO:     ein Feuerwehrschwerpunkt (FF Fürstenau)

                                                ein Feuerwehrstützpunkt (FF Berge oder FF Bippen)

                                                fünf Ortswehren mit Grundausstattung

                                                (FF Berge oder FF Bippen, FF Grafeld, FF Ohrtermersch,

                                                 FF Schwagstorf, FF Vechtel)

 

Nach den Bestimmungen der MindestVO bedeutet dieses, dass für den Bereich der Samtgemeinde Fürstenau ein Stützpunkt (mit der entsprechenden Fahrzeug- und Geräteausstattung) mehr als vorgeschrieben unterhalten wird.

 

Auf Grund zurückliegender Entscheidungen im Samtgemeinderat werden zur Zeit ein Schwerpunkt (Fürstenau) und zwei Stützpunkte (Berge und Bippen) unterhalten und entsprechend ausgestattet. 

Die Ausstattung der FF Grafeld erfolgte seiner Zeit auf Grund der dort vorhandenen großen Waldgebiete, festgestellter besonderer Brandlasten durch große Einzelhöfe, fehlendes Löschwasser usw. ebenfalls durch Einzelentscheidungen im SG-Rat.

Ähnliches gilt auch für die FF Schwagstorf mit den dort vorhandenen Bundesstraßen, der damals noch vorhandenen großen Kreuzung in der Dorfmitte usw. (schwere Unfälle).

Die FFen Ohrtermersch und Vechtel wurden ebenfalls auf Grund von Einzelentscheidungen

mit LF 8 – Fahrzeugen ausgestattet.

 

Auf Nachfrage wird von der Verwaltung bestätigt, dass allein die FF Fürstenau als entsprechend der MindestVO ausgestattet angesehen werden kann.

Bei den anderen Feuerwehren kann davon ausgegangen werden, dass diese nicht nach den Bestimmungen der MindestVO ausgestattet sind.

 

Für die FF Bippen und Berge sieht die MindestVO keine Einsatzleitfahrzeuge (ELW s) vor.

Die ELWs in diesen Feuerwehren wurden seiner Zeit ebenfalls auf Grund von Einzelentscheidungen im Samtgemeinderat beschafft, da in beiden Feuerwehren jeweils eine Jugendfeuerwehr (JW) unterhalten wird.

 

Für die Ortswehren mit Grundausstattung sieht die MindestVO lediglich „Löschfahrzeuge zur Menschenrettung und Brandbekämpfung“  (TSF – Fahrzeuge) vor (vorhanden sind LF 8 – Fahrzeuge).

 

Bei der Ausstattung/Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen in den Ortswehren mit Grundausstattung ist spätestens bei vorgesehenen Ersatzbeschaffungen zu prüfen ob die seiner Zeit vom Samtgemeinderat festgestellten Brandlasten, fehlende Löschwasserversorgung, Unfallhäufigkeit usw. noch zutreffen und eine höherwertige Ausstattung zulassen bzw. erforderlich machen.

 

Die Alarmierung der Feuerwehren war ebenfalls Gegenstand des Gespräches (räumliche      Alarmierung, Alarmierung in Einheiten u. ä.).

 

In dem stattgefundenen Abstimmungsgespräch haben sich die Besprechungsteilnehmer dafür ausgesprochen, dass die Schwerpunktfeuerwehr Fürstenau und die Stützpunktfeuerwehren in Bippen und Berge beibehalten und entsprechend ausgestattet werden sollen.

 

Zum aktuellen Antrag der FF Vechtel auf Ersatzbeschaffung des vorhandenen Einsatzfahrzeuges (LF 8, Baujahr 1977) wird festgestellt, dass umgehend eine Überprüfung des vorhandenen Fahrzeuges durch eine Werkstatt/einen Sachverständigen erfolgen soll, um festzustellen, welche Kosten für die anstehende TÜV-Abnahme anfallen. Nach Vorlage dieser Kostenaufstellung sollen weitere Überlegungen für die Ersatzbeschaffung angestellt werden.

Einigkeit bestand auch darüber, dass bei Ersatzbeschaffungen in jedem Fall auf kostengünstige Vorführ- oder auch junge Gebrauchtfahrzeuge zu achten ist.

 

Eine Überprüfung des Einsatzfahrzeuges der FF Vechtel hat durch das Autohaus Kalmlage GmbH, 49593 Bersenbrück, zwischenzeitlich stattgefunden. Eine Kopie der Stellungnahme mit Kostenvoranschlag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 5 beigefügt.

 

 

 

 


(Kormann)

 

(Selter)

Fachbereich 2

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen stehen für das Haushaltsjahr 2007 nicht zur Verfügung.

 

 

 

(Richter)

Fachdienst II