Wie
bereits bekannt hat in 2023 die ausführende Firma leider nicht alle
Straßenbereiche abgearbeitet, so dass der aus den Vorjahren entstandene
„Rückstau“ an Straßen nicht weiter abgebaut, sondern durch die Aufnahme von
weiteren Straßenbereichen eher größer geworden ist.
Die
Vergangenheit hat gezeigt, dass bei einer eigenständigen Auftragsvergabe keine
Kostenreduzierung gegenüber einer gemeinsamen Ausschreibung erzielt wird,
sondern vielmehr ein vermehrter Arbeitsaufwand (Rücksprachen, Kontrollen etc.)
entsteht. Daher wird vorgeschlagen, dass sich die Gemeinde Berge am Ausschreibungsverfahren
der Samtgemeinden Fürstenau und Neuenkirchen beteiligt. Der Vorteil liegt in
diesen Zeiten auch darin begründet, dass die Planungsschritte sowie die
Umsetzungsphasen fachlich begleitet und begutachtet werden. Wie in der Beschlussfassung zum Haushalt 2024 dargestellt,
hat die Gemeinde Berge für die Splittungsmaßnahmen einen Betrag in Höhe von
40.000 € eingeplant, mit dem man sich an der Ausschreibung beteiligt. Der
Auftrag wird dann nach Abschluss des Vergabeverfahrens direkt erteilt.
Die Auflistung der am 03.04.2024 begutachteten Straßenbereiche und die damit verbundenen Maßnahmen sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und sollen in den Sitzungen erläutert werden.
Es wird aufgrund der partiellen
Oberflächenbehandlung/Splittung zu keiner „Vollsplittung“ aller Straßenbereiche
kommen. Im Ergebnis sollten daher, abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand pro
Straße, dann die notwendigen Bereiche bearbeitet werden können, da eine
Abrechnung pro Quadratmeter erfolgt.
Nach Auskunft der Samtgemeinde Fürstenau liegt das Ergebnis der diesjährigen Ausschreibung für die Splittungsmaßnahmen noch nicht vor.
(Gappel) |
Bürgermeister |
Anlagen
- Auflistung der Straßenbereiche inkl. Maßnahmen
1.)
Die
Gemeinde Berge beteiligt sich am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinden Fürstenau
und Neuenkirchen mit einem Betrag von 40.000 €.
2.)
Die
Samtgemeinden Fürstenau und Neuenkirchen führen die Ausschreibung der
Splittungsmaßnahmen in Kooperation mit und für die Mitgliedgemeinde durch. Die
Maßnahmen sind öffentlich auszuschreiben.
3.)
Die
Samtgemeindeverwaltungen Fürstenau und Neuenkirchen werden ermächtigt, den
Auftrag, vorbehaltlich der Prüfung durch die Vergabestelle des Rechnungsprüfungsamtes
(RPA) des Landkreises Osnabrück, an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.