Betreff
Splittungsmaßnahmen 2024 - Beteiligung am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau und Festlegung der Straßenbereiche
Vorlage
BER/008/2024
Art
Beschlussvorlage Berge

Seit 2018 wird eine gemeinsame Ausschreibung der Splittungsmaßnahmen zwischen den Samtgemeinden Fürstenau und Neuenkirchen durchgeführt. Die Samtgemeinden Artland und Bersenbrück organisieren sich eigenständig. Der Rat der Gemeinde Berge hat letztmalig in seiner Sitzung vom 22.02.2023 die Beteiligung am Ausschreibungsverfahren beschlossen, da diese auch durch die Samtgemeinde Fürstenau organisiert und durchgeführt wurde. In 2024 wird die Ausschreibung über die Samtgemeinde Neuenkirchen organisiert und durchgeführt.  

 

Wie bereits bekannt hat in 2023 die ausführende Firma leider nicht alle Straßenbereiche abgearbeitet, so dass der aus den Vorjahren entstandene „Rückstau“ an Straßen nicht weiter abgebaut, sondern durch die Aufnahme von weiteren Straßenbereichen eher größer geworden ist.

 

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass bei einer eigenständigen Auftragsvergabe keine Kostenreduzierung gegenüber einer gemeinsamen Ausschreibung erzielt wird, sondern vielmehr ein vermehrter Arbeitsaufwand (Rücksprachen, Kontrollen etc.) entsteht. Daher wird vorgeschlagen, dass sich die Gemeinde Berge am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinden Fürstenau und Neuenkirchen beteiligt. Der Vorteil liegt in diesen Zeiten auch darin begründet, dass die Planungsschritte sowie die Umsetzungsphasen fachlich begleitet und begutachtet werden. Wie in der Beschlussfassung zum Haushalt 2024 dargestellt, hat die Gemeinde Berge für die Splittungsmaßnahmen einen Betrag in Höhe von 40.000 € eingeplant, mit dem man sich an der Ausschreibung beteiligt. Der Auftrag wird dann nach Abschluss des Vergabeverfahrens direkt erteilt.  

 

Die Auflistung der am 03.04.2024 begutachteten Straßenbereiche und die damit verbundenen Maßnahmen sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und sollen in den Sitzungen erläutert werden.

 

Es wird aufgrund der partiellen Oberflächenbehandlung/Splittung zu keiner „Vollsplittung“ aller Straßenbereiche kommen. Im Ergebnis sollten daher, abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand pro Straße, dann die notwendigen Bereiche bearbeitet werden können, da eine Abrechnung pro Quadratmeter erfolgt.

 

Nach Auskunft der Samtgemeinde Fürstenau liegt das Ergebnis der diesjährigen Ausschreibung für die Splittungsmaßnahmen noch nicht vor.

 

 

 

 


(Gappel)

Bürgermeister

 

Anlagen

 

-       Auflistung der Straßenbereiche inkl. Maßnahmen


Beschlussvorschlag:

 

1.)   Die Gemeinde Berge beteiligt sich am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinden Fürstenau und Neuenkirchen mit einem Betrag von 40.000 €.

 

2.)   Die Samtgemeinden Fürstenau und Neuenkirchen führen die Ausschreibung der Splittungsmaßnahmen in Kooperation mit und für die Mitgliedgemeinde durch. Die Maßnahmen sind öffentlich auszuschreiben.

 

3.)   Die Samtgemeindeverwaltungen Fürstenau und Neuenkirchen werden ermächtigt, den Auftrag, vorbehaltlich der Prüfung durch die Vergabestelle des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Landkreises Osnabrück, an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.