Betreff
Altes Rathaus - Bildung einer Sanierungsrückstellung
Vorlage
FB 3/002/2024
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Mit der Vorlage FG 65/012/2023 ist zum einen umfangreich über den Sanierungsfahrplan für das Alte Rathaus berichtet worden und zum anderen die Vergabe der Gründungsarbeiten beschlossen worden.

An Haushaltsmitteln für die Sanierung des Alten Rathauses sind in den Vorjahren 200.000 € zur Verfügung gestellt worden. Diese Mittel sind nicht ausreichend, um die vorgesehenen weiteren Maßnahmen (Beweissicherungsverfahren im Bereich des Nachbargebäudes Große Str. 25, Schadstoffgutachten und die Demontage der Bodenbeläge (inkl. Betonsohle), Planungsleistungen, Abbrucharbeiten, Maurer- und Betonbauarbeiten, Estricharbeiten, Bodenbelags- und Malerarbeiten, Trockenbauarbeiten usw.) zu finanzieren.

 

Da es sich um unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung im Sinne des § 123 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Nr. 4 KomHKVO handelt, kann für diese Maßnahmen eine Sanierungsrückstellung in 2023 gebildet werden. Diese Vorgehensweise ist mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt worden.

 

Erste überschlägige Berechnungen ergeben mindestens Kosten in Höhe von weiteren
200.000 €.

 

Daher ist über diesen Betrag die Sanierungsrückstellung in 2023 zu bilden. Die Mittel sind überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Deckung wird durch Mehrerträge bei den Steuern sichergestellt.


M o o r m a n n

 

W ü b b e l

Fachdienst I

 

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rückstellung in Höhe von 200.000 € wird zugestimmt.

 

  1. Die notwendigen Haushaltsmittel werden überplanmäßig bereitgestellt, die Deckung wird durch Mehrerträge bei den Steuern sichergestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Die Auswirkungen sind in der Vorlage erläutert.

 

R a m l e r

Fachbereich 3