Betreff
Änderung der Geschäftsordnung
Vorlage
FB 1/012/2024
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverhalten enthalten.

 

In der Ratssitzung am 21.04.2022 ist die aktuelle Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Samtgemeinde Fürstenau beschlossen worden. Als Grundlage diente die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.

 

Eine Neufassung von § 14 Abstimmung ist notwendig geworden, um die Regelungen der Geschäftsordnung an die Regelungen für eine hybride Sitzung anzupassen. Die Formulierung ist der aktualisierten Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes entnommen worden.

 

Die Regelung wird wie folgt neu gefasst (die Änderung ist hier rot dargestellt):

 

§14 Abstimmung

 

(1)  Der Beratung folgt in der Regel die Abstimmung. Anträge sollen vor der Abstimmung im Wortlaut verlesen werden. Die/der Ratsvorsitzende entscheidet über die Reihenfolge der Abstimmung. Anträge zur Geschäftsordnung haben Vorrang.

 

(2)  Abgestimmt wird grundsätzlich durch Erheben der Hand, in Zweifelsfällen durch Aufstehen. Der / dem Ratsvorsitzenden bleibt es überlassen, eine Auszählung der Stimmen vorzunehmen und das genaue Stimmverhältnis zu ermitteln.

 

(3)  Der / die Ratsvorsitzende stellt die Fragen so, dass der Rat seine Beschlüsse mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen fasst. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses nicht mit. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

 

(4)  Grundsätzlich wird offen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der anwesenden Ratsmitglieder ist namentlich abzustimmen. Dies gilt nicht für die Abstimmung über Geschäftsordnungsanträge.

 

(5)  Über einen Antrag auf geheime Abstimmung wird mit Mehrheit beschlossen; die geheime Abstimmung hat Vorrang vor namentlicher Abstimmung. Das Ergebnis einer geheimen Abstimmung wird durch zwei von der / dem Ratsvorsitzenden zu bestimmende Ratsmitgliedern festgestellt und der / dem Ratsvorsitzenden mitgeteilt, die / der es dann bekannt gibt.

 

Die geänderte Geschäftsordnung soll zum 01. April 2024 in Kraft treten.

 


G a r b a s

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachbereich 1

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die geänderte Geschäftsordnung wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

R a m l e r

Fachbereich 3