Betreff
Investitionszuschuss SV Hollenstede - Erneuerung Flutlichtanlagen
Vorlage
FB 4/009/2024
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Sportverein Hollenstede beabsichtigt in diesem Jahr die Modernisierung der Flutlichtanlagen auf beiden Sportplätzen durchzuführen.

 

Die insgesamt 16 Flutlichtstrahler werden aktuell mittels HQI-Leuchten mit einer Leistung von jeweils 2.300 Watt betrieben. Die Ausleuchtung ist aktuell ungleichmäßig mit teils großer Schattenbildung, was zu Wettbewerbsverzerrung im Trainings- und Spielbetrieb führt. Zudem besteht ein hoher Wartungsaufwand. 4 Holzmasten müssen durch Stahlmasten ersetzt werden.

 

Die Leuchtmittel sollen durch moderne LED-Leuchten ersetzt werden. Dadurch verringert sich der Wartungsaufwand durch die Langlebigkeit der LED´s. Hinzu kommt, dass durch die genauere Ausleuchtung die Lichtemissionen zu den angrenzenden Wohnbebauungen vermieden werden kann. Zusätzlich können die aktuellen CO²-Emissionen durch die Energieeinsparung um etwa 50 % reduziert werden.

 

Gemäß § 4 der Förderrichtlinie von Vereinen und Verbänden können für den Neubau und die Modernisierung von Gebäuden und Sportanlagen mit Gesamtkosten von mindestens 1.000,00 € Zuschussanträge für einen Fördersatz von 10 % der anerkannten Gesamtkosten, maximal jedoch 10.000,00 € gestellt werden.

Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Falls dies nicht möglich ist, wird der Antrag zunächst zurückgestellt und im darauffolgenden Jahr erneut geprüft, ob eine Bewilligung aufgrund der Finanzlage der Stadt Fürstenau möglich sei.

 

Laut vorliegendem Kostenvoranschlag der Firma J. B. Haverkamp GmbH belaufen sich die Gesamtkosten inklusive Erdbauarbeiten auf 102.908,56 €. Gemäß der Förderrichtlinie ist somit ein Investitionszuschuss in Höhe von maximal 10.000,00 € möglich.

 

Im Haushaltsjahr 2024 sind für Investitionszuschüsse 10.000,00 € eingeplant. Durch den vorgegangenen Investitionsantrag des Bürgerschützenvereins Fürstenau stünden lediglich noch 8.656,95 € im Haushalt zur Verfügung.

 

Gemäß der Förderrichtlinie könnte der Restbetrag der Förderung in Höhe von 1.343,05 € zurückgestellt und im Jahr 2025 beraten werden.


K l e i n k a r h o f f

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 4

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Sportverein Hollenstede wird ein Investitionszuschuss in Höhe von 8.656,95 € im Haushaltsjahr 2024 vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung gewährt. Über die ausstehende Fördersumme in Höhe von 1.343,05 € wird im Haushaltsjahr 2025 erneut beraten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 

 Die erforderlichen Mittel stehen nicht umfassend im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 

Für die Gewährung von Investitionszuschüssen nach der Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Verbänden der Stadt Fürstenau, ist eine Pauschale von 10.000 € im Haushalt 2024 eingeplant. Aufgrund eines vorherigen Investitionsantrages würden noch 8.656,95 € im lfd. Haushaltsjahr bereitstehen.

 

 

 

R a m l e r

Fachbereich 3