Betreff
Zuschuss für die Modernisierung der Schießsportanlagen des Bürgerschützenvereins
Vorlage
FB 4/008/2024
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Bürgerschützenverein Fürstenau von 1658 e.V. beabsichtigt in diesem Frühjahr den Luftgewehrstand zu modernisieren. Dadurch möchte der Verein wettbewerbsfähig bleiben und die Durchführung u. a. im Rahmen des Jugendsports attraktiv gestalten.

 

Es sollen 4 der 12 auf dem Luftgewehrstand verbauten elektrischen Seilzugmaschinen aus dem Jahr 1986, die zum Transportieren der Zielscheiben dienen, gegen moderne digitale Messeinrichtungen ausgetauscht werden. Zu einer Messeinheit gehört ein Messrahmen zur Ergebnisermittlung des Schießergebnisses, sowie ein Bildschirm, die das geschossene Ergebnis anzeigen und visualisieren lassen. Die Bedienung der Anlagen erfolgt über einen PC/Laptop und einen Drucker.

 

Die Anschaffungskosten der digitalen Schießanlagen belaufen sich gemäß dem Kostenvoranschlag der Firma Meyton auf insgesamt 13.430,54 €.

 

Die Förderrichtlinie der Stadt Fürstenau gewährt gemäß § 4 Vereinen einen Investitionszuschuss für den Neubau und die Modernisierung von Gebäuden und Sportanlagen mit Gesamtkosten von mindestens 1.000,00 €. Der Fördersatz beträgt 10 % der anerkannten Gesamtkosten, maximal jedoch 10.000,00 €.

 

Konkret wird die Sportanlage des Bürgerschützenvereins Fürstenau durch den Austausch der alten Anlagen modernisiert. Ein Zuschuss der Stadt Fürstenau kann somit in Höhe von 1.343,05 € erfolgen.

 

Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 10.000,00 € eingeplant.


K l e i n k a r h o f f

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 4

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Bürgerschützenverein Fürstenau e.V. wird ein Investitionszuschuss für die Beschaffung von 4 digitalen Schießanlagen in Höhe von 1.343,05 € unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung der Stadt Fürstenau für das Jahr 2024 genehmigt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 

Für die Gewährung von Investitionszuschüssen nach der Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Verbänden der Stadt Fürstenau, ist eine Pauschale von 10.000 € im Haushalt 2024 eingeplant.

 

R a m l e r

Fachbereich 3