Damit verbunden sollen die zukünftigen
Entwicklungen des Bereichs zwischen der L 60
„Menslager Straße“ und der „Asterfeldstraße“ in Berge einer planungs- und
gestaltungsrechtlichen Sicherheit bzw. mit der Erstellung des Bebauungsplanes
Nr. 21 „Berge-Nord“ im planungs- und baurechtlichen Sinne strukturiert
dargestellt werden.
Des Weiteren hat man die Möglichkeit, auch den bestehenden Nachfragen nach Baugrund- und Gewerbegrundstücken gerecht zu werden sowie die städtebauliche Entwicklung für den Bereich weiter zu forcieren bzw. die grundsätzliche Konzeption darzustellen.
Der ca. 9,2667 ha große Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 21 „Berge-Nord“ liegt nördlich der L 60 „Menslager Straße“ und südlich der „Asterfeldstraße“ sowie in nördlicher Richtung zum bestehenden Regenrückhaltebecken.
Die Änderung der Flächennutzungspläne fällt in die Zuständigkeit der Samtgemeinde Fürstenau. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss ist der Samtgemeinde Fürstenau anzuzeigen, damit auch die Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden kann.