Betreff
Bebauungsplan Nr. 21 "Berge-Nord" in Berge - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BER/004/2024
Art
Beschlussvorlage Berge

Aufgrund der Beschlussfassung vom 07.12.22 ist der Auftrag für die Ausarbeitung von Planungsgrundlagen für den Bebauungsplan Nr. 21 „Berge-Nord“ erteilt worden. Das Bauleitverfahren wird durch das Planungsbüro Dehling & Twisselmann aus Osnabrück begleitet.

 

Damit verbunden sollen die zukünftigen Entwicklungen des Bereichs zwischen der L 60 „Menslager Straße“ und der „Asterfeldstraße“ in Berge einer planungs- und gestaltungsrechtlichen Sicherheit bzw. mit der Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Berge-Nord“ im planungs- und baurechtlichen Sinne strukturiert dargestellt werden.

 

Des Weiteren hat man die Möglichkeit, auch den bestehenden Nachfragen nach Baugrund- und Gewerbegrundstücken gerecht zu werden sowie die städtebauliche Entwicklung für den Bereich weiter zu forcieren bzw. die grundsätzliche Konzeption darzustellen.

 

Der ca. 9,2667 ha große Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 21 „Berge-Nord“ liegt nördlich der L 60 „Menslager Straße“ und südlich der „Asterfeldstraße“ sowie in nördlicher Richtung zum bestehenden Regenrückhaltebecken.

 

Die Änderung der Flächennutzungspläne fällt in die Zuständigkeit der Samtgemeinde Fürstenau. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss ist der Samtgemeinde Fürstenau anzuzeigen, damit auch die Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden kann.


(Gappel)

Bürgermeister

 

Anlagen

 

-       Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21