Die Änderungen,
die im Rahmen der Haushaltsplanungen sowie Haushaltsklausur von Seiten der
Fraktionen bzw. Gruppen vorgetragen wurden, sind im neuen Plan eingearbeitet
worden. Folgende Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf vorgenommen worden:
Der Ansatz für die Straßenbeleuchtung konnte aufgrund des Ausschreibungsergebnisses von 70.000 € auf 35.000 € reduziert werden.
Auch bei den Ausgaben für Investitionstätigkeit werden 5.000 € eingespart. Die Kreditaufnahme reduziert sich von 162.900 € auf neu 136.600 €.
Der Ergebnishaushalt schließt jetzt mit einem Überschuss in Höhe von 27.000 € ab. Das ist eine Verbesserung von 21.300 € zum Verwaltungsentwurf.
Die Steuersätze für die Realsteuern (Grundsteuer A + B, Gewerbesteuer) verbleiben unverändert bei 360 v.H.. Es erfolgt keine (steuerliche) Höherbelastung.
a) Die
Haushaltssatzung der Gemeinde Berge für das Haushaltsjahr 2024 mit dem ihr
zugrundeliegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge auf 3.765.200
€
1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf 3.738.200
€
1.3 die außerordentlichen Erträge auf 0
€
1.4 die außerordentlichen Aufwendungen auf 0
€
1.5 Jahresergebnis 27.000
€
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 3.600.600
€
2.2 die Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 3.510.400
€
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 492.500 €
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 646.500 €
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 136.600
€
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 72.800
€
2.7 Finanzierungsmittelbestand 0
€
festsetzt,
Nachrichtlich:
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 4.229.700 €
-
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 4.229.700 €
in § 2
den Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) auf 136.600 € festsetzt,
in § 3
Verpflichtungsermächtigungen
nicht veranschlagt,
in § 4
den Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 480.000 € festsetzt,
in § 5
die Steuersätze für
die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festsetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 360 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360
v.H.
2. Gewerbesteuer 360
v.H.
in § 6
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten
lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,
in § 7
die Notwendigkeit einer Nachtragshaushaltssatzung im Sinne des § 115
Abs. 2 Nr. 2 NKomVG als gegeben festlegt, wenn sich Mehraufwendungen ergeben,
die im Einzelfall 5 v.H. der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes
übersteigen. Gleiches gilt für Mehrauszahlungen in Bezug auf die
Gesamtauszahlungen des Finanzhaushaltes.
in § 8
die Wertgrenze für Investitionen von
erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 200.000 €
festlegt,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das
Investitionsprogramm der Gemeinde Berge für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027
wird beschlossen.