Betreff
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
Vorlage
FB 1/008/2024
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß § 107 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) stellen die Kommunen einen Stellenplan auf. Darin sind die vorhandenen Stellen nach Art und Wertigkeit auszuweisen.

 

Die einzelnen Personalbereiche werden nachstehend wie folgt dargestellt:

 

1.    Teil A: Beamte

 

Die Zahl der Stellen hat sich gegenüber dem Vorjahr um eine Stelle reduziert. Die Stelle eines Beamten, der zu einer anderen Kommune gewechselt ist, wurde mit einer Beamtin besetzt, die. zunächst als Beamtin auf Probe eingestellt wurde. Beamte auf Probe werden im Anhang „Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit“ geführt. Im Anhang wurde ein weiterer Beamter auf Probe eingeplant, da eine Nachwuchskraft seine Beamtenausbildung im nächsten Jahr voraussichtlich abschließen wird.

 

Teil B: Beschäftigte

 

Im Teil B: Beschäftigte (früher Angestellte und Arbeiter) ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um 2,68 Stellenanteile. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

 

a)         Bei lfd. Nr. 3 „Hochbauingenieur/in“ ergibt sich eine Erhöhung von 0,00 auf 1,00. Die Einstellung erfolgte aufgrund der Elternzeit einer Kollegin.

 

b)         Bei lfd. Nr. 8 „Verw.-Angestellte/r“ ergibt sich eine Erhöhung von 7,02 auf 8,02. Für eine Beamtin aus dem FB 5, die sich in Mutterschutz bzw. Elternzeit befindet, soll die Stelle mit einer/einem „Verw.-Angestellte/r“ besetzt werden.

 

c)         Bei den lfd. Nummern 16, 17, 20 und 24 ergeben sich höhere Stellenanteile von 0,66 infolge von Stundenerhöhungen. Andererseits sind Stellen anlässlich von Ruhestandseintritten unter den laufenden Nummern 17 und 24 um insgesamt 1,58 Stellen reduziert worden. Dies ist aus dem Teil B „Beschäftigte“ nicht direkt erkennbar, da Höhergruppierung ebenfalls zu Änderungen bei der Zuordnung zu den Entgeltgruppen im Vergleich zum Vorjahr geführt haben.

 

d)         Bei der lfd. Nummer 23 und 25 ergibt sich eine Erhöhung von insgesamt einer Stelle. Es wurde ein Fachangestellter f. Bäderbetriebe eingestellt, der mit 0,7 Stellenanteilen bei den Bädern und mit 0,3 Stellenanteilen beim Baubetriebshof geführt wird.

 

d)         Unter der lfd. Nummer 26 sind die Stunden der Schulsekretär/innen anlässlich der Schülerzahlen und aufgrund der Einstellung einer neuen Vertretungskraft, um insgesamt 0,24 Stellenanteile erhöht worden.

 

e)         Unter der lfd. Nummer 30 wurde mit 0,15 Stellenanteilen eine Kraft für die Seniorenarbeit eingestellt.

 

f)          Weitere geringfügige Veränderungen von Stellenanteilen ergeben sich durch Stundenanpassungen bei den lfd. Nummer 29, 32, 34, 35 und 36.

 

 

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass insgesamt 3,07 Stellenanteile im Stellenplan geführt werden müssen, obwohl diese sich in Elternzeit befinden oder langzeiterkrankt sind. Auch befristete Stundenreduzierung werden im Stellenplan nicht berücksichtigt.

 

Die Verwaltung wird zum Stellenplanentwurf 2024 weitere Einzelheiten in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses / Samtgemeinderates erläutern.

 

Sofern sich unvorhergesehene Entwicklungen ergeben (z. B. Änderungen im Tarifrecht usw.) können im Einzelfall ergänzende Beschlüsse notwendig werden.

 

Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit

 

Im Anhang „Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit“ ist die derzeitige Situation dargestellt.


K o c k

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachbereich 1

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage beigefügte Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2024 wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 7.156.500,00 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 7.156.500,00 €

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 Den erforderlichen Mitteln stehen Personalkostenerstattungen

     gegenüber in Höhe von ca. 265.000 €

 

Der Haushaltsplanentwurf 2024 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I