Betreff
Haushalt 2024 - Finanzwirtschaft
Vorlage
FG 20/004/2024
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 14.12.2023 (SG/SGR/05/2023, P. Ö 13) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2024 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Finanzen und strategische Entwicklung fallen u.a. folgende Produkte:

 

 

·        111.51 – Finanzverwaltung                                                   Seite 61

 

Ergebnishaushalt:

 

Gegenüber den Haushaltsansätzen 2023 haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.

 

 

·        611.10 – Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen         Seite 133

 

Ergebnishaushalt:

 

Sachkonto 311100 – Schlüsselzuweisungen vom Land

Berechnungsgrundlage für die Schlüsselzuweisungen waren die voraussichtliche Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden 2024 und der vorläufige Grundbetrag von 1.383,98 €. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieser um 29,16 € erhöht.

 

Sachkonto 313100 – Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land

Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises werden in Höhe von 372.500 € erwartet.

 

Sachkonto 318220 – Samtgemeindeumlage

Bei einem Hebesatz von 55 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden beläuft sich die Samtgemeindeumlage auf 7.489.900 €.

 

Sachkonto 437210 – Kreisumlage

Als Grundlage für die Berechnung der Kreisumlage werden 90 % der erhaltenen Schlüsselzuweisungen herangezogen und mit dem Hebesatz der Kreisumlage multipliziert.

 

 

·        612.10 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft                Seite 135

 

Ergebnishaushalt:

 

Sachkonto 451700 – Zinsaufwendungen an Kreditinstitute

Durch die in den Jahren 2024 – 2027 eingeplanten Kreditaufnahmen und das steigende Zinsniveau erhöhen sich die Zinsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr.

 


R i c h t e r

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachgebiet 20

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei den Produkten im Bereich Finanzwirtschaft (111.51, 611.10, 612.10) sind im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2024 zu veranschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2024 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

M o o r m a n n

Fachdienst I