Betreff
Haushalt 2024 - Finanzwirtschaft
Vorlage
FG 20/002/2024
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Stadtrates am 05.12.2023 (St/StR/05/2023, P. Ö 19) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2024 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Haushaltsausschusses fallen u.a. folgende Produkte:

 

 

·        111.51 – Finanzverwaltung                                                   Seite 39

 

Ergebnishaushalt:

 

Gegenüber den Haushaltsansätzen 2023 haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.

 

 

·        535.00 – Kombinierte Versorgung                                       Seite 97

 

Ergebnishaushalt:

 

Sachkonto 348800 – Erstattungen von übrigen Bereichen

Finanzielle Beteiligung der Kommune nach § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 15 Windparkanlagen.

 

 

·        611.10 – Steuern, allg. Zuweisungen, all. Umlagen           Seite 99

 

Ergebnishaushalt:

 

Sachkonto 301100 – 301300 – Realsteuern

Die Ansätze wurden anhand der Sollfortschreibung bei einem Hebesatz von 360 v.H. kalkuliert.

 

Sachkonto 302100 – 302200 – Gemeinschaftssteuern

Nach der Steuerschätzung 2024 für die Nds. Kommunen werden gegenüber dem Vorjahresansatz beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Mehrerträge von 74.100 € und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 3.500 € erwartet.

 

Sachkonto 303100 – 303200 – Sonstige Gemeindesteuern

Grundlage für die Berechnung der Vergnügungssteuer waren die Erträge 2023 aufgrund der Vergnügungssteuersatzung.

Die Hundesteuer stellt im Vergleich zu den übrigen Steuerarten nur eine vergleichsweise kleine Position dar. Zu Beginn des Jahres waren 766 Hunde zur Hundesteuer veranlagt.

 

Sachkonto 434100 – Gewerbesteuerumlage

Der Hebesatz der Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2024 beträgt lt. den Orientierungsdaten des Landes 35 v.H. des Gewerbesteuermessbetrages. Entsprechend des prognostizierten Gewerbesteueraufkommens ist 2024 mit einer Gewerbesteuerumlage in Höhe von 318.000 € zu rechnen.

 

Sachkonto 437210 – Kreisumlage

Sachkonto 437220 – Samtgemeindeumlage

Als Grundlage für die Berechnung der Kreis- und Samtgemeindeumlage wird die Steuerkraftmesszahl herangezogen und mit dem jeweiligen Hebesatz (Kreisumlage 45 v.H. / SG-Umlage 55 v.H.) multipliziert. Die Steuerkraftmesszahl errechnet sich aus den Messbeträgen der Real- und Gemeinschaftssteuern in der Zeit vom 01.10. des Vorvorjahres bis 30.09. des Vorjahres (Istaufkommen) multipliziert mit den vom Land vorgegebenen Nivellierungssätzen.

 

 

·        612.10 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft                Seite 101

 

Ergebnishaushalt:

 

Sachkonto 451700 – Zinsaufwendungen an Kreditinstitute

Durch die in den Jahren 2024 – 2027 eingeplanten Kreditaufnahmen und das steigende Zinsniveau erhöhen sich die Zinsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr.

 

 

 

 


R i c h t e r

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachgebiet 20

Fachdienst I

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei den Produkten im Bereich Finanzwirtschaft (111.51, 535.00, 611.10, 612.10) sind im Haushaltsplan der Stadt Fürstenau für das Jahr 2024 zu veranschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2024 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

M o o r m a n n

Fachdienst I