Betreff
Neue Grabarten und -flächen auf den kommunalen Friedhöfen der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FG 70/002/2024
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Es hat sich eine Arbeitsgruppe „Friedhöfe“ gebildet, die sich zum Ziel gesetzt hat, u.a. Gestaltungsmöglichkeiten für die entstandenen Freiflächen durch zurückgegebene Grabstätten auf den kommunalen Friedhöfen an der Haselünner Straße und Friedhof Parkstr. (West) zu erarbeiten.  Es haben drei Sitzungen mit Ortsbegehungen stattgefunden.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, verschiedene Möglichkeiten neuer Grabarten- und –flächen auszuarbeiten. Diese wurden dem Arbeitskreis vorgestellt und fanden deren Zustimmung.  Das Erdröhrensystem wurde im Arbeitskreis noch nicht vorgestellt und diskutiert.

 

Friedhof Parkstr. (West)

 

Die Bestattungskultur hat sich stetig verändert. Der Trend entwickelt sich seit Jahren eindeutig in Richtung Beisetzung in einer Urne. Auf dem Friedhof an der Parkstr. (West) wird derzeit die Grabart „Rasengräber für Urnenbestattungen“ nicht angeboten. Die Nachfrage auf dem Friedhof an der Haselünner Str. nach dieser Grabart steigt, so dass das Angebot um eine solche Grabart auch auf dem Friedhof an der Parkstr. (West) erweitert werden könnte. Hierfür würde sich eine Fläche im westlichen Bereich des Friedhofes anbieten. Gestalterisch wird vorgeschlagen, mittig der Fläche einen Zugang durch Anlegung eines gepflasterten Weges zu den polnischen Kriegsgräbern herzustellen. Auf den Flächen links und rechts sollte jeweils ein Baum gepflanzt werden, um die die Urnen (mit Grabplatte) beigesetzt werden können. Siehe Anlage 1. Für die Anlegung des Grabfeldes wird mit Kosten für zwei Bäume in Höhe von ca. á 300,00 € = ca. 600,00 € gerechnet.

Für die Anlegung der Grabart „Rasengräber für Erdbestattungen“ sind derzeit keine geeigneten Flächen vorhanden, so dass diese nicht angeboten werden können. 

 

Bei den zurückgegebenen Wahlgrabstätten im Bereich des Grabfeld VI werden die Umrandungen entfernt und die Flächen zunächst mit Rasen eingesät. Sobald größere freie Flächen vorhanden sind, ist vorgesehen dort die Flächen mit Büschen o.ä. zu begrünen.

 

 

Friedhof Haselünner Straße

 

 

A)     Grabfeld für Baumbestattungen

 

An die Friedhofsverwaltung wurde mehrfach der Wunsch nach Baumbestattungen für Urnen herangetragen.  Auf dem Friedhof an der Haselünner Straße bietet sich hierfür das „Wäldchen“ im östlichen Teil des Friedhofes an. Da mit einer großen Nachfrage gerechnet wird und das Waldstück nur begrenzte Möglichkeiten bietet, wird vorgeschlagen, keine Familienbäume anzubieten, sondern Einzelplätze mit der Möglichkeit einen Platz für den überlebenden Ehegatten/Partner*in vorab zu erwerben.  An den Bäumen könnten gravierte Erinnerungsschilder, mit den Maßen 8 cm x 3 cm mit Namen, Geburtsnamen, Vornamen und Geburts- u. Sterbedatum angebracht werden. Diese sind ausschließlich durch den Friedhofsträger an den Bäumen zu befestigen. Blumen, Grablichter, Grabgestecke usw. dürfen nicht abgelegt werden. Das vorgesehene Waldstück würde vor der ersten Beisetzung durch den Baubetriebshof durchforstet und Totholz entfernt. Ansonsten bleibt es naturbelassen. Siehe Anlage 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B)     Rasengräber für Urnenbestattungen oder Erdröhrensystem

 

Variante 1    Rasengräber für Urnenbestattungen

 

Im nördlichen Bereich des Friedhofes an der Haselünner Str. wurde das Reihengrabfeld R004 zwischenzeitlich aufgelöst, so dass eine größere freie Fläche entstanden ist, dort bietet sich die Anlegung von Rasengräber für Urnenbestattungen an. Die Ruhefrist bei Rasengräber für Urnenbestattungen beträgt 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist erfolgt eine Neubelegung der Grabstätten. Gestalterisch sollte dort mittig ein Baum gepflanzt werden. Die Urnen mit Grabplatte werden kreisförmig um den Baum beigesetzt. Zwischen den Reihen könnte mit Bodendeckerpflanzen das Feld gestalterisch aufgelockert werden. Im Randbereich würden Bänke zum Verweilen aufgestellt. Für die Anschaffung eines Baumes wird mit Kosten in Höhe von ca. 600,00 € und von zwei Bänken á 900,00 € = 1.800,00 € gerechnet. Somit würden Kosten in Höhe von gesamt 2.300,00 € entstehen. Siehe Anlage 3

 

 

Variante 2   Erdröhrensystem

 

Für eine weitere Bestattungsform für Urnen bietet sich für dieses Grabfeld ein Erdröhrensystem an. Diese Bestattungsart würde es ermöglichen, Familiengräber mit 4 Urnenplätzen anzubieten. Die Laufzeit der Grabstätte bei dieser Bestattungsform ist von der Beisetzung der letzten Urne abhängig. Die Ruhezeit von Urnen beträgt 20 Jahre. D.h., dass eine Neuvergabe nicht planbar ist. Derzeit werden keine Urnengrabstätten mit einer Belegung von höchstens 4 Urnen angeboten. An die Friedhofsverwaltung wurde bereits mehrfach der Wunsch geäußert, mehr als zwei Urnen auf einer Urnenwahlgrabstätte anzubieten.  

 

Das Erdröhrensystem besteht aus einem Edelstahlrohr mit einem Durchmesser von 25 cm. Die Länge kann zwischen 75 cm (für zwei Urnen) oder 125 cm (für bis zu vier Urnen) gewählt werden. Mit der integrierten Aufnahme von 3 cm starken Granitplatten wird eine wartungsfreie Handhabung gewährleistet, da keine Verschraubungen im Schmutz liegen und schwer zugänglich sind. Durch die Aufbauart ist die Zierkulierung von Sauerstoff und Feuchtigkeit gegeben, um die die Urnen verrotten zu lassen. Das Erdröhrensystem ist in der quadratischen Variante mit einer Granitplatte von 40 x 40 cm Größe, erhältlich.  Für eine Belegung von 4 Urnen würden derzeit Kosten in Höhe von ca. brutto 550,00 € und für eine Belegung von 2 Urnen in Höhe von ca. brutto 500,00 € je Grabstätte entstehen. Diese Kosten müssten bei der Berechnung der Grabstättengebühren berücksichtigt werden. Zur Gestaltung des Grabfeldes einschl. der Kosten siehe Ausführung zu Variante 1.

 

Im Haushalt 2024 müssten hierfür Haushaltsmittel für 10 Stück Erdröhrensysteme einschl. Granitplatte und einmaligem Zubehör in Höhe von rd. 500,00 € somit insgesamt 6.000,00 € bereitgestellt werden.

 

 

Durch die unterschiedlichen Laufzeiten der Grabarten Rasengrab für Urnenbeisetzungen und Erdröhrensystem wird sich gegen eine Kombination der Varianten 1 und 2 auf diesem Grabfeld ausgesprochen.  

 

 

 

 

 

C)     Anonymes Urnengrabfeld

 

Gegenüber des Reihengrabfeldes R004 ist eine freie Fläche mit Baumbestand in der ein Grabfeld für anonyme Urnen angelegt werden könnte. An einer Sandsteinstehle wird die Möglichkeit geboten ein graviertes Erinnerungsschild mit den Maßen 8 cm x 3 cm anzubringen. Eine Verpflichtung dazu würde nicht bestehen. Blumen, Grablichter, Grabgestecke usw. dürfen nicht abgelegt werden.  Für die Anschaffung einer Sandsteinstehle ist mit Kosten in Höhe von ca. 1.000,00 € zu rechnen. Siehe Anlage 4

 

 

 

Für die Umsetzung der vorgenannten neuen Grabarten und –flächen müssen neue Gebühren-sätze kalkuliert, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen und die Friedhofssatzung der Samtgemeinde Fürstenau sowie die Friedhofssatzung geändert werden.  


R o e l f e s

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 6

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

 

1.   Der Erweiterung um ein Rasengrabfeld für Urnenbeisetzungen auf dem kommunalen Friedhof an der Parkstr. (West) wird zugestimmt.

 

2.   Der Erweiterung um ein Grabfeld für Baumbestattungen auf dem kommunalen Friedhof an der Haselünner Straße wird zugestimmt.

 

3.   Der Anlegung eines Rasengrabfeldes für Urnenbestattungen (Variante 1) oder Erdröhrensystems (Variante 2) auf dem ehem. Reihengrabfeld R004 auf dem kommunalen Friedhof an der Haselünner Straße wird zugestimmt.

 

4.   Der Anlegung eines weiteren anonymen Urnengrabfeldes im Bereich nördlich des Grabfeldes R004 auf dem kommunalen Friedhof an der Haselünner Straße wird zugestimmt.

 

5.   Die Verwaltung wird beauftragt, für die neuen Grabarten auf den kommunalen Friedhöfen der Samtgemeinde Fürstenau die Gebühren zu kalkulieren und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen und die Friedhofssatzung der Samtgemeinde Fürstenau zu ändern.

 

6.   Im Haushalt 2024 sind Haushaltsmittel für die Anlegung neuer Grabarten und -flächen auf den kommunalen Friedhöfen in Höhe von 4.000 € bzw. 10.000 € bereitzustellen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 4.000 € - 10.000 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  0,00 €

 

 

Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 noch nicht berücksichtigt worden und müssen zusätzlich bereit gestellt werden.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I