Betreff
Kommunale Betrauung der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH
Vorlage
FB 1/003/2024
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der bestehende Gesellschaftsvertrag der oleg (Urkunde Nr. 583/2015 des Notars Dr. Busse vom 09.06.2015) und der bestehende Betrauungsakt des Landkreises Osnabrück beruhen auf dem Beschluss des Kreistages des Landkreises Osnabrück vom 8. Dezember 2014. Dadurch wurden die Tätigkeiten der oleg in die beiden Geschäftsfelder "oleg-Projekte" und "oleg-Flächenmanagement" aufgeteilt. Der Bereich "oleg-Flächenmanagement" stellte damals ein neues Geschäftsfeld dar, welches eine strategische Sicherung von landwirtschaftlichen Tausch- und Ausgleichsflächen als Voraussetzung für den Erfolg von Gewerbeflächenentwicklungsprojekten sichern sollte.

Vorausgegangen waren eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kommunalaufsichtsbehörde sowie eine beihilferechtliche Prüfung durch Dr. Christoph Jahn von der Kanzlei BRANDI Rechtsanwälte aus Paderborn, auf deren Grundlage der bestehende Betrauungsakt erlassen wurde.

 

Die beiden Geschäftsfelder "oleg-Projekte" und "oleg-Flächenmanagement" sind bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt durch die oleg verfolgt worden. Sie sollen auch in Zukunft weiterentwickelt und durch die Gesellschafter finanziert werden, soweit das erforderlich ist zur Abdeckung von Fehlbeträgen. Bereits für das Geschäftsjahr 2022 und seitdem ist eine gegenüber dem bestehenden Gesellschaftsvertrag (dort § 15 Abs. 2 und 3) geänderte Regelung zur Aufteilung der Finanzierungslast unter den Gesellschaftern zum Tragen gekommen. Der Gesellschaftsvertrag soll nun geändert werden, um diese geänderte Aufteilung entsprechend zu regeln. Daran ist auch der Betrauungsakt anzupassen.  Die geänderten Festsetzungen betreffen den Abschnitt III. Abs. 1 Unterabs. 3 und 4. Die Fortschreibung des Betrauungsakts soll entsprechend nach der notariellen Beurkundung des neuen Gesellschaftsvertrags der oleg erfolgen.

 

Des Weiteren ist der Betrauungsakt im Hinblick darauf zu ergänzen, dass der Landkreis Osnabrück Darlehen durch Kommunalbürgschaften besichert, die Kreditinstitute zur Finanzierung der Geschäftsbereiche "oleg-Projekte" und "oleg-Flächenmanagement" gewähren. Die ergänzten Festsetzungen sind in dem Abschnitt III. Abs. 1 Unterabs. 1 und 6 des Betrauungsakts aufgenommen worden. Die dabei zu beachtenden beihilferechtlichen Rechtsakte sind dort aufgeführt.

 

Als Anlage liegt der geänderte Betrauungsakt in einer Entwurfsfassung und als Synopse bei.

 


M o o r m a n n

 

W ü b b e l

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 

Synopse Betrauungsalt 2015_2023

Kommunen Betrauungsaktvorlage oleg


Beschlussvorschlag:

 

 

Die Samtgemeinde Fürstenau beschließt die Fortsetzung der kommunalen Betrau-ung der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH (oleg) mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Dienstleistungen, wie in der Begründung dargelegt.

 

Die kommunale Betrauung soll auf der Grundlage des neuen Betrauungsakts rückwirkend zum 01.01.2024 erfolgen und zu diesem Zeitpunkt den bestehenden Betrauungsakt vom 01.10.2015 ersetzen. Die Dauer der kommunalen Betrauung soll 15 Jahre betragen.

 

Der Betrauungsakt soll nach der notariellen Beurkundung des neuen Gesellschaftsvertrags der oleg fortgeschrieben werden.

 

Als Mechanismus zur Vermeidung von Überkompensierung wird der Landkreis Osnabrück jährlich prüfen, ob die der oleg gewährte Förderung über das hinausgeht, was erforderlich ist, um die durch die Erfüllung der ihr auferlegten Gemeinwohlverpflichtung verursachten Kosten unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen abzudecken. Soweit dies der Fall ist, wird der Landkreis Osnabrück die überschießenden Fördermittel zurückfordern oder auf das folgende Geschäftsjahr anrechnen, wenn die Überzahlung nicht mehr als 10 % der geleisteten Ausgleichszahlung in dem jeweiligen Jahr beträgt (siehe Abschnitt IV. des Betrauungsakts).


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

R a m l e r

Fachbereich 3