Betreff
Haushalt 2024 - Tageseinrichtungen für Kinder und Familienservicebüro
Vorlage
FB 4/006/2024
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 14.12.2023 (SG/SGR/05/2023/P.Ö13) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2024 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Familien- und Bildungsausschusses fallen u.a. folgende Produkte:

 

  • 365.00 – Tageseinrichtungen für Kinder                    Seiten 63 – 66
  • 361.00 – Familienservicebüro                                    Seiten 99/100

 

Ergebnishaushalt

 

365.00 – Tageseinrichtungen für Kinder

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Anzahl der in Kitas in der Samtgemeinde betriebenen Kindergarten- und Krippengruppen und betreuten Kinder seit 2013. Klar zu erkennen ist die weiterhin hohe Nachfrage nach Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen. Im Bereich der Kindergärten (Ü3) wird mit Betreuungsquoten von 100 % kalkuliert, d. h. dass rechnerisch für jedes Kind in der Samtgemeinde Fürstenau im Alter zwischen 3 und 6 Jahren ein Kindergartenplatz vorgehalten wird. Im Krippenbereich (U3) besteht weiterhin Ausbaubedarf, da derzeit nicht alle Anfragen bedient werden können.

 KiTas Fürstenau - Anzahl der betreuten Kinder / Gruppen

 

Vormittags Kindergarten

Ganztags Kindergarten

Krippe

 

gesamt

 

 

Kinder

Gruppen

Kinder

Gruppen

Kinder

Gruppen

Kinder

Gruppen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2013

313

15

110

4

34

3

457

22

2014

300

16

117

5

53

3

470

24

2015

303

16

91

4

53

4

447

24

2016

301

15

113

5

57

4

471

24

2017

328

16

115

5

67

5

510

26

2018

325

16

129

6

88

6

542

28

2019

342

17

123

6

89

6

554

29

2020

378

19

129

6

90

6

597

31

2021

403

20

154

7

120

8

702

36

2022

416

20

154

7

135

9

705

36

2023

435

22

136

6

150

10

721

38

 

 

Sachkonto 431802 - Zuschüsse an Kindergärten

Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege sieht grundsätzlich eine 50%ige Kostenbeteiligung des Landkreises vor. Die Berechnung erfolgt allerdings auf Grundlage der Vorvorjahreswerte, so dass die Kostensteigerungen erst zu höheren Zuschüssen des Landkreises im übernächsten Jahr führen.

Auf der Ausgabeseite sind die Personalkosten für die zweite Krippengruppe im Evgl. Kindergarten Fürstenau im Vergleich zum Haushaltsjahr 2023 ganzjährig berücksichtigt.

Für den Kath. Kindergarten Fürstenau sind die Kosten für die weiteren Krippengruppen einzuplanen.

Daneben sind Kostensteigerungen bei den Personal- und Sachkosten aufgrund der zu erwartenden Inflation und Tarifverhandlungen von 6 % eingeplant.

Die Kostenentwicklung stellt sich wie folgt dar:

 

Kostenentwicklung im Produkt 365.00 Tageseinrichtungen für Kinder

 

 

Zuschüsse an KiTas

Zuschuss LKOS

Defizit

 

 

 

 

2013

             1.468.763 €

           20.216 €

              1.448.548 €

2014

             1.569.813 €

           42.397 €

              1.527.416 €

2015

             1.698.566 €

           81.190 €

              1.617.376 €

2016

             1.824.804 €

           80.960 €

              1.743.844 €

2017

             1.990.911 €

      1.024.637 €

                 966.274 €

2018

             2.463.527 €

      1.111.500 €

              1.352.027 €

2019

             2.750.881 €

      1.122.821 €

              1.628.061 €

2020

             3.003.600 €

      1.093.800 €

              1.909.800 €

2021

             3.205.600 €

      1.292.800 €

              1.912.800 €

2022

             4.231.900 €

      1.555.900 €

              2.676.000 €

2023

             4.755.700 €

      1.834.400 €

              2.921.300 €

2024

             5.258.300 €

      2.000.200 €

              3.258.100 €

 

 

 

361.00 – Familienservicebüro

 

Durch die Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen erfolgt keine Abrechnung der tatsächlichen Pflegekosten mehr, sondern es wird eine pauschalierte Zuweisung für KiTas und Tagespflege gezahlt. 

 

Im

Sachkonto 314201 - Zuweisung von Gemeinden   sind  248.700 €

und im

Sachkonto 433105 -  Pflegegeldzahlungen            sind 720.000 €

vorgesehen.

 

 

 

Die Defizitentwicklung in der Tagespflege von 2019 bis 2024 stellt sich wie folgt dar:

 

 

Pflegegelder

Zuschuss LKOS

Defizit

 

 

 

 

2019

               730.000 €

                284.800 €

            445.200 €

2020

               715.000 €

                262.900 €

            452.100 €

2021

               705.000 €

                253.300 €

            451.700 €

2022

               732.800 €

                340.100 €

            392.700 €

2023

               720.000 €

                275.100 €

            444.900 €

2024

               720.000 €

                248.700 €

            471.300 €

 

 

 

Investitionen

 

In 2024 sind Investitionen für den Neubau der KiTa St. Katharina Fürstenau vorgesehen. Weiterhin werden die Planungen in der Gemeinde Berge weiterverfolgt.

 

Für das Familienservicebüro sind keine investiven Maßnahmen vorgesehen.

 

 

 

 

 


K l a u s i n g

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf 2024 bei den Produkten 365.00 (Tageseinrichtungen für Kinder) und 361.00 (Familienservicebüro) sind im Haushaltsplan der Samtgemeinde für das Jahr 2024 zu veranschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

·         Der Haushaltsplanentwurf 2024 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag aus.

·         Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I