Betreff
Haushalt 2024 - Grundschulen
Vorlage
FB 4/001/2024
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 14.12.2023 (SG/SGR/05/2023/P.Ö13) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2024 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Familien- und Bildungsausschusses fällt u.a. folgendes Produkt:

 

·       211.10 – Grundschulen                      Seiten 69 – 72

 

Ergebnishaushalt

 

Die Aufteilung der Schulbudgets ergibt sich aus der anliegenden Aufstellung. Die Schulbudgets wurden letztmalig im Jahr 2021 verändert. Aufgrund der allgemein hohen Preissteigerungen wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die für die Schulbudgets zugrundeliegenden Grund- und Sockelbeträge ab dem Haushaltsjahr 2025 entsprechend der Erhöhung des Verbraucherpreisindexes jährlich anzupassen.

 

Außerdem ergeben sich folgende wesentliche Veränderungen:

 

Sachkonto 423101 – Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke

Durch den Eigentumsübergang der Turnhalle Berge auf die Samtgemeinde entfallen die Mietkosten i.H.v. 38.000 € jährlich, so dass sich die Ausgaben für das Sachkonto 423101 von 41.500 € im Jahr 2023 auf 3.500 € im Jahr 2024 reduzieren.

 

Sachkonto 427114 – Schulkinderspeisung

Die Essenspreise wurden durch die Caterer letztmalig zum 01.08.2023 erhöht, so dass sich Mehrkosten von 12.000 € ergeben.

 

Sachkonto 443111 – Fernmeldegebühren

Die Fernmeldegebühren erhöhen sich aufgrund der Glasfaseranschlüsse auf 13.100 €.

 

 

Investitionen

 

Es sind Mittel für folgende Projekte eingeplant:

 

 

Ausgaben

2024

Einnahmen

2024

Verpflichtungs-

mächtigung

I20-211-04

Benedikt-GS Fürstenau, Erweiterung und Ganztagsbetrieb

 

 

285.000 €

 

0 €

 

2.735.000 €

I23-211-01

Maiburg-GS Bippen, Erweiterung für Ganztagsbetrieb

 

 

0 €

 

0 €

 

2.300.000 €

I24-211-01

GS Berge, Erweiterung für Ganztagsbetrieb

 

 

200.000 €

 

0 €

 

0 €

ISG-211-07

Lernstandort Grafelder Moor

 

 

2.500 €

 

0 €

 

0 €

 


K l a u s i n g

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf 2024 bei dem Produkt Grundschulen (211.10) sind im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2024 zu veranschlagen.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2025 werden die für die Schulbudgets zugrundeliegenden Grund- und Sockelbeträge entsprechend der Erhöhung des Verbraucherpreisindexes jährlich angepasst.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

  • Der Haushaltsplanentwurf 2024 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag aus.
  • Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I