In der Sitzung des Samtgemeinderates am 14.12.2023 (SG/SGR/05/2023/P.Ö13) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2024 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Familien- und Bildungsausschusses fällt u.a. folgendes Produkt:
· 211.10 – Grundschulen Seiten 69 – 72
Ergebnishaushalt
Die Aufteilung der Schulbudgets ergibt sich aus der anliegenden Aufstellung. Die Schulbudgets wurden letztmalig im Jahr 2021 verändert. Aufgrund der allgemein hohen Preissteigerungen wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die für die Schulbudgets zugrundeliegenden Grund- und Sockelbeträge ab dem Haushaltsjahr 2025 entsprechend der Erhöhung des Verbraucherpreisindexes jährlich anzupassen.
Außerdem ergeben sich folgende wesentliche Veränderungen:
Sachkonto 423101 – Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke
Durch den Eigentumsübergang der Turnhalle Berge auf die Samtgemeinde entfallen die Mietkosten i.H.v. 38.000 € jährlich, so dass sich die Ausgaben für das Sachkonto 423101 von 41.500 € im Jahr 2023 auf 3.500 € im Jahr 2024 reduzieren.
Sachkonto 427114 – Schulkinderspeisung
Die Essenspreise wurden durch die Caterer letztmalig zum 01.08.2023 erhöht, so dass sich Mehrkosten von 12.000 € ergeben.
Sachkonto 443111 – Fernmeldegebühren
Die Fernmeldegebühren erhöhen sich aufgrund der Glasfaseranschlüsse auf 13.100 €.
Investitionen
Es sind Mittel für folgende Projekte eingeplant:
|
Ausgaben 2024 |
Einnahmen 2024 |
Verpflichtungs- mächtigung |
I20-211-04 Benedikt-GS Fürstenau, Erweiterung und Ganztagsbetrieb |
285.000 € |
0 € |
2.735.000 € |
I23-211-01 Maiburg-GS Bippen, Erweiterung für Ganztagsbetrieb |
0 € |
0 € |
2.300.000 € |
I24-211-01 GS Berge, Erweiterung für Ganztagsbetrieb |
200.000 € |
0 € |
0 € |
ISG-211-07 Lernstandort Grafelder Moor |
2.500 € |
0 € |
0 € |
K l a u s i n g |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 4 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf 2024 bei dem Produkt Grundschulen (211.10) sind im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2024 zu veranschlagen.
Ab dem Haushaltsjahr 2025 werden die für die Schulbudgets zugrundeliegenden Grund- und Sockelbeträge entsprechend der Erhöhung des Verbraucherpreisindexes jährlich angepasst.