Betreff
Aufstellen von zusätzlicher Straßenbeleuchtung Poggenort, Settrup
Vorlage
FB 5/003/2024
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Stadt Fürstenau kommt es vereinzelt zu Anfragen nach zusätzlicher Beleuchtung an diversen Straßen und Gehwegen. Einzelne Anlieger oder auch Nachbarschaftszusammen-schlüsse begründen diese Anfragen beispielsweise mit einer unzureichenden Ausleuchtung von Schul- und Gehwegen.

 

Eine generelle Beleuchtungspflicht für Flächen des öffentlichen Verkehrs gibt es jedoch nicht. Sinnvoll ist eine Beleuchtung jedoch in konkreten Gefahrenbereichen wie u.a. gefährlichen Straßenkreuzungen und -einmündungen, Engpässen und Fußgängerüberwegen. Nur in den wenigsten Fällen ist das Aufstellen einzelner oder weniger Leuchten eine Maßnahme, die durch Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge refinanziert werden kann.

 

Auch in Settrup in der Straße am Poggenort wurde nun das Aufstellen einer zusätzlichen Straßenlaterne von einem Anlieger gewünscht. Im angefügten Lageplan ist zu sehen, dass die Straße vor allen Grundstücken, bis auf die Hausnummern 38 und 40, jeweils von einer Straßenlaterne beleuchtet wird. Das Gebäude der Hausnummer 38 wurde jedoch erst im Nachgang an die erstmalige Herstellung der Straßenbeleuchtung im Jahr 2017 erbaut. An dem grün markierten Punkt wurde daher um zusätzliche Ausleuchtung gebeten. Das Aufstellen einer einzelnen Laterne ist hier jedoch nicht beitragsfähig, da die Maßnahme keine Verbesserung der gesamten Anlage bedeuten würde.

Nach den Einschätzungen der Ortsbesichtigung ist das Aufstellen einer zusätzlichen Straßenlaterne aus Sicht der Verwaltung hier nicht notwendig, da die Straße vor dem Grundstück Nr. 38 durch die vorhandene Laterne vor den Hausnummern 34 und 36 ausreichend ausgeleuchtet wird. Das nächstgelegene Grundstück Poggenort 40 ist zu weit entfernt, als dass die Ausleuchtung bis dorthin verbessert würde.

 

In der Vergangenheit wurden vergleichbare Maßnahmen auf Wunsch der Anlieger im Außenbereich durchgeführt, wenn sich die Antragsteller aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung mit 50 % an den Gesamtkosten der Maßnahme beteiligen.

 


B a r l a g e

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Erweiterung der Straßenbeleuchtung vor dem Grundstück Poggenort 38 wird zugestimmt, sofern sich die Anlieger aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung an der Maßnahme mit 50 % der Gesamtkosten beteiligen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I