Betreff
Antrag auf Reduzierung bzw. komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Vorlage
FB 5/001/2024
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Bei der Verwaltung liegt der anliegende Antrag der Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 15.02.2023 auf Prüfung einer Reduzierung bzw. kompletten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vor.

 

Nach § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetzes (NKAG) können die Kommunen zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen besondere wirtschaftliche Vorteile bietet, soweit nicht privatrechtliche Entgelte erhoben werden. Unter diese Ermächtigung fallen auch die Straßenausbaubeiträge. Der Begriff „können“ eröffnet den Kommunen, Beiträge zu erheben; eine Beitragserhebungspflicht besteht nicht. Es ist daher rechtlich zulässig, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen insgesamt zu verzichten. Hierzu wäre die derzeit gültige Straßenausbaubeitragssatzung vom 22.03.2022 außer Kraft zu setzen. Ohne eine gültige Satzung ist dann eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht möglich.

 

Eine „Reduzierung“ der Beiträge ist bereits mit der Neugestaltung der Ausbaubeitragssatzung erfolgt. Hierbei wurden u. a. ein Vorabzug eines Anteils vom Gesamtaufwand in Höhe von 25 % sowie Verrentungen zugelassen (Vorlage FB5/011/2021/1 und St/StR/01/2022 vom 22.03.2022, S. 9).

 

Da eine Abschaffung der Satzung von weitreichender, dauerhafter Tragweite ist, beabsichtigt die Verwaltung die finanziellen und sonstigen Auswirkungen im Bereich des Straßenausbaus ausführlich vorzubereiten und den Gremien in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen. Insbesondere ist noch nicht absehbar, ob durch die Grundsteuerreform Mehreinnahmen entstehen.

 

Bei den in diesem Jahr eingeplanten Mittel für den Ausbau von Gemeindestraßen (Produkt 541.10) für die Konrad-Adenauer-Straße und die Ettenfelder Straße stehen den Ausgaben von insgesamt 1.862.000,00 € Beitragseinnahmen von insgesamt 1.139.000 € gegenüber. Bei Abschaffung der Satzung würden bereits alleine im Haushalt 2024 diese Einnahmen entfallen und wären aus anderen Mitteln zu finanzieren.


Söhnchen

Wagener

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Angelegenheit ist in der nächsten Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses wieder vorzulegen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I