Betreff
Außenbereichssatzung Ohrte
Vorlage
BIP/067/2023
Art
Beschlussvorlage Bippen

Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 22.02.2023 beschlossen, die Außenbereichssatzung Ohrte für den Planbereich Fangstraße aufzustellen.

 

Das Planungsbüro Dehling & Twisselmann hat die entsprechende Bauleitplanung durchgeführt und wird in der Sitzung den Vorentwurf erläutern.

 

In der Anlage sind folgende Unterlagen beigefügt:

 

-       Vorentwurf – Begründung zur Außenbereichssatzung

-       Fachbeitrag Schallschutz – Verkehrslärm

-       Immissionsschutzgutachten


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bippen stimmt dem Vorentwurf zur Außenbereichssatzung Ohrte, Gemeinde Bippen, einschließlich Begründung (§ 35 BauGB) zu.
  2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.