Betreff
Außenbereichssatzung Ohrte
Vorlage
BIP/067/2023
Art
Beschlussvorlage Bippen
Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner
Sitzung am 22.02.2023 beschlossen, die Außenbereichssatzung Ohrte für den
Planbereich Fangstraße aufzustellen.
Das Planungsbüro Dehling & Twisselmann
hat die entsprechende Bauleitplanung durchgeführt und wird in der Sitzung den
Vorentwurf erläutern.
In der Anlage sind folgende Unterlagen
beigefügt:
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Vorentwurf
– Begründung zur Außenbereichssatzung
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Fachbeitrag
Schallschutz – Verkehrslärm
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Immissionsschutzgutachten
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde Bippen stimmt dem Vorentwurf zur Außenbereichssatzung Ohrte, Gemeinde Bippen, einschließlich Begründung (§ 35 BauGB) zu.
- Auf der Grundlage des Entwurfs ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.