Der Rat hat in seiner Sitzung vom 15.11.23
beschlossen, dass die Gemeinde Berge die Firma EfB - Energie für
Berge GmbH & Co. KG aus Berge zum Aufbau eines Fernwärmenetzes dahingehend
unterstützt, dass das Gesamtprojekt auch planungs- und gestaltungsrechtlich
abgesichert wird und die notwendigen Bebauungspläne aufgestellt werden.
Um Planungsverzögerungen aufgrund des
unterschiedlichen Untersuchungsumfangs der beiden Planbereiche (Errichtung
einer Energiezentrale im Sondergebiet Energiepark Berge-Nord und einer
Windenergieanlage im Sondergebiet Berge-Süd) zu vermeiden, wird auf
planungsrechtlicher Ebene durch die Gemeinde Berge für jeden Bereich ein
Bebauungsplan aufgestellt und jeweils eine eigenständige
Flächennutzungsplanänderung durch die Samtgemeinde Fürstenau vorgenommen. Damit
können die Projekte auch zeitlich unabhängig voneinander umgesetzt werden.
Die Windenergieanlage dient der Kostensenkung
des Verbrauchspreises für die Fernwärme und ist das „Kernstück“ des Projektes.
Durch eine direkte Leitungsverbindung wird der produzierte Strom nur für
die Energiezentrale nutzbar gemacht. Die Errichtung der Windenergieanlage darf
nur in Verbindung mit dem Bau der Energiezentrale im Bereich „Fürstenauer Damm“
erfolgen.
Das Bauleitverfahren wird durch das Planungsbüro Dehling & Twisselmann aus Osnabrück begleitet. Nach Auskunft von Herrn Holling (EfB) ist das Planungsbüro dabei, das Konzept zur Gestaltung des Bebauungsplanes (Grundstücksgrößen - unter Einbezug der planungs- und gestaltungsrechtlichen Festsetzungen inkl. Gutachten) aufzuarbeiten, damit es dann zeitnah vorgestellt werden kann.
Die durch die EfB – Energie für Berge GmbH & Co. KG organisierten Informationsveranstaltungen in der Aula der Oberschule am Sonnenberg haben gezeigt, dass ein hohes Interesse an der Errichtung eines Fernwärmenetzes besteht und dieses Projekt nun weiter umgesetzt werden soll.
Der ca. 2,6463 ha große Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 22 „Sondergebiet Energiepark Berge-Nord“ liegt unmittelbar südlich der Straße „Fürstenauer Damm“ und westlich der L 102 „Bippener Straße“.
Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss ist der Samtgemeinde Fürstenau anzuzeigen, damit auch die Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden kann. Im Rahmen der Erschließungs- und städtebaulichen Verträge werden die notwendigen Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes direkt durch die EfB - Energie für Berge GmbH & Co. KG (als Erschließungsträgerin) übernommen.
(Gappel) |
Bürgermeister |
Anlagen
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Berge beschließt, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Be-bauungsplan Nr. 22 „Sondergebiet Energiepark Berge-Nord“ in Berge aufzustellen.