Der ca. 13.652 qm
große Planbereich liegt in der Ortsmitte von Berge unmittelbar nördlich der
„Christian-Höveler-Straße“, östlich der Straße „Rübbelhauk“ und westlich der
Gemeindeverwaltung Berge.
Für das Gebiet
besteht kein Bebauungsplan und es ist aus planungsrechtlicher Sicht aufgrund
seiner Größe nicht als im Zusammenhang bebauter Ortsteil nach § 34 Baugesetzbuch
(BauGB) zu bewerten. Grundsätzlich wären Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt
bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Für diesen Bereich
ist jedoch die besondere Lage, die Unterschiedlichkeit der Bebauung und die
weitere Entwicklung zu berücksichtigen. Insgesamt bedürfen die zukünftigen
Entwicklungen für die Ortsmitte von Berge einer planungs- und
gestaltungsrechtlichen Sicherheit bzw. sollen mit der Erstellung des
Bebauungsplanes Nr. 20 „Berge-Mitte“ im planungs- und baurechtlichen Sinne
strukturiert dargestellt werden. Hierbei werden dann sowohl bebaute (z.B.
Gemeindeverwaltung) als auch unbebaute Grundstücksflächen (z.B. Straßen und
Wege) mit aufgenommen und städtebaulich
geordnet.
(Gappel) |
Bürgermeister |
Anlagen
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Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20
Der Rat der Gemeinde Berge beschließt, gemäß
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan Nr. 20 „Berge-Mitte“ im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.