Betreff
66. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Fürstenau;
SO Lager für Feuerwerkskörper im Fürsten Forest Power Park
Vorlage
FB 5/053/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage FB 5/051/2023 über die Aufhebung der 51. Änderung des Flächennutzungsplans zur heutigen Sitzung des Samtgemeindeausschusses. Darin wird dargestellt, dass der Freizeit- und Ferienpark Fürstenau dauerhaft aufgegeben wurde. Der neue Eigentümer der Flächen möchte im Bereich der früheren Munitionsdepots ein Lager für Feuerwerkskörper einrichten. Im übrigen Freigelände im Gebiet der Stadt Fürstenau und der Gemeinde Bippen sollen Windenergieanlagen errichtet werden.

 

Durch die 43. Änderung des Flächennutzungsplans wurde die Fläche der ehemaligen Pommernkaserne in verschiedene Sondergebiete für den Betrieb des Freizeit- und Ferienparks Fürstenau aufgeteilt. Dadurch wird eine anderweitige Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen, da sie den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes widerspricht.

 

Die Wiedernutzbarmachung der vorhandenen Munitionsdepots könnte nach Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde voraussichtlich nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zulässig sein. Allerdings widerspricht auch dieses Vorhaben den aktuellen Festsetzungen des Flächennutzungsplans. Für die planungsrechtliche Zulässigkeit ist daher mindestens die Änderung des Flächennutzungsplans in ein entsprechendes Sondergebiet erforderlich.

 

Wie berichtet wird der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau am 28.11.2023, der Stadtrat am 05.12.2023 über die Nachnutzung des Geländes beraten.

 

Durch die Samtgemeinde könnte bereits jetzt ein Beschluss über die Aufstellung der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Ausweisung eines „Sondergebietes Lager für Feuerwerkskörper“ im Bereich der früheren Munitionsdepots der Pommern-Kaserne gefasst werden. Damit würde gegenüber der Mitgliedsgemeinde Fürstenau und dem Eigentümer die grundsätzliche Zustimmung zur Umnutzung des Gebietes dargestellt.

 


 

 

W a g e n e r

 

W ü b b e l

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Für den Bereich der ehemaligen Munitionsdepots der Pommernkaserne Fürstenau ist eine 66. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Einrichtung eines „Sondergebietes Lager für Feuerwerkskörper“ aufzustellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I