SO Lager für Feuerwerkskörper im Fürsten Forest Power Park
Durch die 43. Änderung des Flächennutzungsplans wurde die Fläche der ehemaligen Pommernkaserne in verschiedene Sondergebiete für den Betrieb des Freizeit- und Ferienparks Fürstenau aufgeteilt. Dadurch wird eine anderweitige Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen, da sie den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes widerspricht.
Die Wiedernutzbarmachung der vorhandenen Munitionsdepots könnte nach Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde voraussichtlich nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zulässig sein. Allerdings widerspricht auch dieses Vorhaben den aktuellen Festsetzungen des Flächennutzungsplans. Für die planungsrechtliche Zulässigkeit ist daher mindestens die Änderung des Flächennutzungsplans in ein entsprechendes Sondergebiet erforderlich.
Wie berichtet wird der Verwaltungsausschuss
der Stadt Fürstenau am 28.11.2023, der Stadtrat am 05.12.2023 über die
Nachnutzung des Geländes beraten.
Durch die Samtgemeinde könnte bereits jetzt ein Beschluss über die Aufstellung der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Ausweisung eines „Sondergebietes Lager für Feuerwerkskörper“ im Bereich der früheren Munitionsdepots der Pommern-Kaserne gefasst werden. Damit würde gegenüber der Mitgliedsgemeinde Fürstenau und dem Eigentümer die grundsätzliche Zustimmung zur Umnutzung des Gebietes dargestellt.
W a g e n e r |
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W ü b b e l |
Fachdienst II |
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Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
Für den Bereich der ehemaligen Munitionsdepots der Pommernkaserne Fürstenau ist eine 66. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Einrichtung eines „Sondergebietes Lager für Feuerwerkskörper“ aufzustellen.