Betreff
51. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Fürstenau;
Aufhebung
Vorlage
FB 5/051/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Durch Beschluss des Samtgemeinderates vom 23.03.2017 wurde die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Dadurch wurde der Flächennutzungsplan an die Planungsabsicht der Stadt Fürstenau und Gemeinde Bippen zur Errichtung eines Geländewagenparks durch die Freizeit- und Ferienpark Fürstenau GmbH angepasst. Der entsprechende Bebauungsplan Nr. 63 „Motorsportanlage“ der Stadt Fürstenau und Nr. 27 „Motorsportanlage“ der Gemeinde Bippen wurde durch den Stadtrat am 14.03.2017 und durch den Gemeinderat am 25.09.2017 beschlossen. Ziel der Bebauungspläne ist es, den bis dahin im Rahmen befristeter Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geregelten Betrieb des Geländewagenparks im Freizeit- und Ferienpark Fürstenau planungsrechtlich abzusichern. Auf Grundlage der Bebauungspläne hat der Landkreis Osnabrück am 22.12.2017 eine dauerhafte Genehmigung für den Geländewagenpark ausgesprochen, die vom Umweltforum Osnabrück angefochten wurde. Insbesondere aufgrund naturschutzfachlicher Widersprüche wurde die Genehmigung durch Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 30.08.2022 aufgehoben und damit auch die Rechtswidrigkeit der Bebauungspläne Nr. 63 der Stadt Fürstenau und Nr. 27 der Gemeinde Bippen festgestellt.

 

Der Geländewagenpark wurde bis zum Verkauf des gesamten Geländes im Dezember 2021 durch die Freizeit- und Ferienpark Fürstenau GmbH betrieben. Nach der von dem jetzigen Eigentümer im Februar 2022 vorgestellten Konzeptplanung sollte auf dem Gelände nunmehr der Fürsten Forest Power Park mit den Schwerpunkten Natur, Freizeit und Energie entstehen. Die Fläche sollte demnach für sanften Tourismus und Naherholung sowie für die Erzeugung regenerativer Energien genutzt werden. Der Offroad-Park wurde aufgegeben.

 

Bedingt durch die durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Flüchtlingsbewegung werden die Unterkunftsgebäude sowie das frühere Offiziersheim und andere Räumlichkeiten seit März 2022 als Erstaufnahmeeinrichtung der Nds. Landesaufnahmebehörde genutzt. Eine touristische Nutzung findet seitdem auch im Außengelände nicht mehr statt.

 

Die Nutzungsabsichten wurden durch den Eigentümer zwischenzeitlich dahingehend konkretisiert, dass beabsichtigt ist, die ehemaligen Sprengstoffbunker im nordwestlichen Teil des Kasernengeländes als Lager für Feuerwerkskörper zu nutzen. Im Übrigen soll der Standortübungsplatz als Windvorranggebiet ausgewiesen werden. Die Anzahl der möglichen Windenergieanlagen ist im weiteren Planungsprozess zu ermitteln und steht noch nicht fest. Das ehemalige Kasernengelände wird der Stadt Fürstenau zum Kauf angeboten.

 

 

Ein öffentliches Interesse am Fortbestand der Bebauungspläne Nr. 27 „Motorsportanlage“ der Gemeinde Bippen und Nr. 63 „Motorsportanlage“ der Stadt Fürstenau besteht nicht, da der Offroadpark dauerhaft aufgegeben wird. Der Rat der Gemeinde Bippen hat daher bereits in seiner Sitzung am 05.07.2023 beschlossen, den Bebauungsplan in Abstimmung mit der Stadt und Samtgemeinde Fürstenau aufzuheben. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau wird am 28.11.2023, der Stadtrat am 05.12.2023 über die Aufhebung des Bebauungsplans beraten.


 

 

W a g e  n e r

 

W ü b b e l

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Fürstenau wird aufgehoben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I