Aufhebung
Der Geländewagenpark wurde bis zum Verkauf des gesamten Geländes im Dezember 2021 durch die Freizeit- und Ferienpark Fürstenau GmbH betrieben. Nach der von dem jetzigen Eigentümer im Februar 2022 vorgestellten Konzeptplanung sollte auf dem Gelände nunmehr der Fürsten Forest Power Park mit den Schwerpunkten Natur, Freizeit und Energie entstehen. Die Fläche sollte demnach für sanften Tourismus und Naherholung sowie für die Erzeugung regenerativer Energien genutzt werden. Der Offroad-Park wurde aufgegeben.
Bedingt durch die durch den Ukraine-Krieg
ausgelösten Flüchtlingsbewegung werden die Unterkunftsgebäude sowie das frühere
Offiziersheim und andere Räumlichkeiten seit März 2022 als
Erstaufnahmeeinrichtung der Nds. Landesaufnahmebehörde genutzt. Eine touristische
Nutzung findet seitdem auch im Außengelände nicht mehr statt.
Die Nutzungsabsichten wurden durch den
Eigentümer zwischenzeitlich dahingehend konkretisiert, dass beabsichtigt ist,
die ehemaligen Sprengstoffbunker im nordwestlichen Teil des Kasernengeländes
als Lager für Feuerwerkskörper zu nutzen. Im Übrigen soll der
Standortübungsplatz als Windvorranggebiet ausgewiesen werden. Die Anzahl der
möglichen Windenergieanlagen ist im weiteren Planungsprozess zu ermitteln und
steht noch nicht fest. Das ehemalige Kasernengelände wird der Stadt Fürstenau
zum Kauf angeboten.
Ein öffentliches Interesse am Fortbestand der Bebauungspläne Nr. 27
„Motorsportanlage“ der Gemeinde Bippen und Nr. 63 „Motorsportanlage“ der Stadt
Fürstenau besteht nicht, da der Offroadpark dauerhaft aufgegeben wird. Der Rat
der Gemeinde Bippen hat daher bereits in seiner Sitzung am 05.07.2023
beschlossen, den Bebauungsplan in Abstimmung mit der Stadt und Samtgemeinde
Fürstenau aufzuheben. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau wird am
28.11.2023, der Stadtrat am 05.12.2023 über die Aufhebung des Bebauungsplans
beraten.
W a g e n e r |
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W ü b b e l |
Fachdienst II |
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Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Fürstenau wird aufgehoben.