Betreff
Neufassung der Hundesteuersatzung
Vorlage
FG 20/014/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Aufgrund des vorliegenden Antrags der Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie entsprechender Veröffentlichung der Muster-Hundesteuersatzung wurde die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Fürstenau überarbeitet und neu gefasst.

 

Somit werden in § 5 (Steuerbefreiung, Steuerermäßigung) unter Buchstabe b) neben „hilflosen Personen“ auch „Blinde und Gehörlose“ mit in die Aufzählung aufgenommen. Außerdem werden unter Buchstabe c) Hunde, die aus einem mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen Tierheim kommen, auf Antrag für einen Zeitraum vom 12 Monaten von der Hundesteuer befreit.

 

Die unter § 6 bisher erfasste Zwingersteuer entfällt, da diese laut Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund nicht mehr rechtskonform ist und in der aktuellen Muster-Hundesteuersatzung nicht aufgeführt ist.

 

Neben den zahlreichen allgemeinen redaktionellen Änderungen zur besseren Übersichtlichkeit wurde auch unter § 10 (Datenverarbeitung) eine neue Vorschrift aufgenommen, um die Anforderungen an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erfüllen.


R a c k

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachgebiet 20

Fachdienst I

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegende Entwurf der Hundesteuersatzung für die Stadt Fürstenau wird als Satzung beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I