Betreff
Stadtsanierung - Fortschreibung der Modernisierungsrichtlinie aufgrund geänderter Städtebauförderrichtlinie
Vorlage
FB 5/049/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Stadt Fürstenau ist mit dem Sanierungsgebiet „Attraktive Innenstadt“ in die Städtebauförderung des Landes Niedersachsen aufgenommen. Neben der Sanierung der öffentlichen Infrastruktur ist auch die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden für das Erreichen der Ziele und Zwecke der Sanierung von besonderer Bedeutung. Die Stadt Fürstenau fördert daher Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen im Rahmen der Regelungen der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Niedersachsen (R-StBauF) in Verbindung mit § 177 BauGB. Die Städtebauförderrichtlinie wird regelmäßig aktualisiert und ist auch Grundlage für die Förderrichtlinie der Stadt Fürstenau für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Attraktive Innenstadt“ (Modernisierungsrichtlinie).

 

Aufgrund aktualisierter Städtebauförderrichtlinien hat der Sanierungsträger die Muster-Modernisierungsrichtlinie angepasst, die dieser Vorlage beigefügt ist. Neben verschiedener redaktioneller Änderungen haben sich insbesondere Änderungen im Bereich der Ermittlung der Förderhöhe nach § 4 der Richtlinie ergeben. Neben der einzelfallbezogenen Pauschalförderung oder einer Gesamtertragsberechnung beinhaltet die Förderung auch eine dynamische Gestaltung anhand des Baupreisindexes.

 

Der beauftragtes Sanierungsträger BauBeCon wird in der Sitzung des Stadtrates am 05.12.2023 über den Stand der Innenstadtsanierung berichten und für Rückfragen zur Verfügung stehen.


W a g e n e r

 

W ü b b e l

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Der beigefügte Entwurf der Förderrichtlinie der Stadt Fürstenau für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Attraktive Innenstadt“ wird beschlossen.