Die Stadt
Fürstenau ist mit dem Sanierungsgebiet „Attraktive Innenstadt“ in die
Städtebauförderung des Landes Niedersachsen aufgenommen. Neben der Sanierung
der öffentlichen Infrastruktur ist auch die Modernisierung und Instandsetzung
von Gebäuden für das Erreichen der Ziele und Zwecke der Sanierung von
besonderer Bedeutung. Die Stadt Fürstenau fördert daher Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen im Rahmen
der Regelungen der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Niedersachsen (R-StBauF)
in Verbindung mit § 177 BauGB. Die Städtebauförderrichtlinie wird regelmäßig
aktualisiert und ist auch Grundlage für die Förderrichtlinie der Stadt Fürstenau für private
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Attraktive
Innenstadt“ (Modernisierungsrichtlinie).
Aufgrund
aktualisierter Städtebauförderrichtlinien hat der Sanierungsträger die
Muster-Modernisierungsrichtlinie angepasst, die dieser Vorlage beigefügt ist.
Neben verschiedener redaktioneller Änderungen haben sich insbesondere
Änderungen im Bereich der Ermittlung der Förderhöhe nach § 4 der Richtlinie
ergeben. Neben der einzelfallbezogenen Pauschalförderung oder einer
Gesamtertragsberechnung beinhaltet die Förderung auch eine dynamische
Gestaltung anhand des Baupreisindexes.
Der beauftragtes
Sanierungsträger BauBeCon wird in der Sitzung des Stadtrates am 05.12.2023 über
den Stand der Innenstadtsanierung berichten und für Rückfragen zur Verfügung
stehen.
W a g e n e r |
|
W ü b b e l |
Fachdienst II |
|
Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der beigefügte
Entwurf der Förderrichtlinie der Stadt Fürstenau für private Modernisierungs-
und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Attraktive Innenstadt“ wird
beschlossen.