Für die verbleibenden Bereiche der ehemaligen Kasernenanlage, des Wochenendhausgebiets und des Messegeländes wurden am 07.12.2010 die Beschlüsse über die Aufstellung der Bebauungspläne zu fassen.
Inhaltlich wird Bezug genommen auf die Vorlage FB 5/045/2023 zur heutigen Sitzung des Verwaltungsausschusses. Darin wird die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 63 „Motosportanlage“ vorgeschlagen.
Auch eine Umsetzung der Bebauungspläne
· Nr. 62 „SO Ferienhausgebiet und Golfanlage Freizeit- und Ferienpark“,
· Nr. 64 „SO Wochenendhausgebiet und Reitanlage Freizeit- und Ferienpark“ und
· Nr. 65 „SO Messegelände Freizeit- und Ferienpark“
ist damit nicht mehr vorgesehen, so dass die am 07.12.2010 gefassten Aufstellungsbeschlüsse aufgehoben werden sollten.
W a g e n e r |
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W ü b b e l |
Fachdienst II |
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Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die Beschlüsse des Rates der Stadt Fürstenau vom 07.12.2010 über die Aufstellung der Bebauungspläne
· Nr. 62 „SO Ferienhausgebiet und Golfanlage Freizeit- und Ferienpark“,
· Nr. 64 „SO Wochenendhausgebiet und Reitanlage Freizeit- und Ferienpark“ und
· Nr. 65 „SO Messegelände Freizeit- und Ferienpark“
werden aufgehoben.