Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen; Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen
Vorlage
FB 5/047/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Bereits in seiner Sitzung vom 09.04.2008 hat der Rat der Stadt Fürstenau beschlossen, für den Bereich des ehemaligen Bundeswehrgeländes einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Am 11.03.2010 wurde dieser Beschluss insoweit konkretisiert, als dass im Hinblick auf die Verschiedenartigkeit der Nutzungscluster des Gesamtkonzeptes und der Zeitfenster für die Umsetzung der Teilmaßnahmen verfahrenstechnisch sinnvolle Teilabschnitte gebildet und Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne „Sondergebiet Golfsport“, „Sondergebiet Motorsport“ und „Sondergebiet Photovoltaikanlage“ gefasst wurden. Im Verlauf der konkreten Projektplanung stellte sich die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes als nicht wirtschaftlich dar, so dass der entsprechende Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan am 07.12.2010 aufgehoben wurde. Dadurch änderten sich auch die Grenzen der Motorsportanlage. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans für den Golfsport sollte von 86,0 ha auf ca. 122,4 ha ausgeweitet werden, damit die Ferienhäuser planerisch in die Golfsportanlage integriert werden können. Der tatsächliche Zuschnitt des Bebauungsplans Nr. 63 „Motorsportanlage“ veränderte sich im Laufe des späteren Aufstellungsverfahrens erneut.

 

Für die verbleibenden Bereiche der ehemaligen Kasernenanlage, des Wochenendhausgebiets und des Messegeländes wurden am 07.12.2010 die Beschlüsse über die Aufstellung der Bebauungspläne zu fassen.

 

Inhaltlich wird Bezug genommen auf die Vorlage FB 5/045/2023 zur heutigen Sitzung des Verwaltungsausschusses. Darin wird die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 63 „Motosportanlage“ vorgeschlagen.

 

Auch eine Umsetzung der Bebauungspläne

 

·           Nr. 62 „SO Ferienhausgebiet und Golfanlage Freizeit- und Ferienpark“,

·           Nr. 64 „SO Wochenendhausgebiet und Reitanlage Freizeit- und Ferienpark“ und

·           Nr. 65 „SO Messegelände Freizeit- und Ferienpark“

 

ist damit nicht mehr vorgesehen, so dass die am 07.12.2010 gefassten Aufstellungsbeschlüsse aufgehoben werden sollten.

 

 


 

 

W a g e n e r

 

W ü b b e l

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Beschlüsse des Rates der Stadt Fürstenau vom 07.12.2010 über die Aufstellung der Bebauungspläne

 

·           Nr. 62 „SO Ferienhausgebiet und Golfanlage Freizeit- und Ferienpark“,

·           Nr. 64 „SO Wochenendhausgebiet und Reitanlage Freizeit- und Ferienpark“ und

·           Nr. 65 „SO Messegelände Freizeit- und Ferienpark“

 

werden aufgehoben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I