Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 63 "Motorsportanlage"
Vorlage
FB 5/045/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Durch Beschluss des Rates vom 14.03.2017 wurde der Bebauungsplan Nr. 63 „Motorsportanlage“ als Satzung beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, den bis dahin im Rahmen befristeter Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geregelten Betrieb des Geländewagenparks im Freizeit- und Ferienpark Fürstenau planungsrechtlich abzusichern. Auf Grundlage des Bebauungsplans hat der Landkreis Osnabrück am 22.12.2017 eine dauerhafte Genehmigung für den Geländewagenpark ausgesprochen, der vom Umweltforum Osnabrück angefochten wurde. Insbesondere aufgrund naturschutzfachlicher Widersprüche wurde die Genehmigung durch Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 30.08.2022 aufgehoben und damit auch die Rechtswidrigkeit der Bebauungspläne Nr. 63 der Stadt Fürstenau und Nr. 27 der Gemeinde Bippen festgestellt.

 

Der Geländewagenpark wurde bis zum Verkauf des gesamten Geländes im Dezember 2021 durch die Freizeit- und Ferienpark Fürstenau GmbH betrieben. Nach der von dem jetzigen Eigentümer im Februar 2022 vorgestellten Konzeptplanung, sollte auf dem Gelände nunmehr der Fürsten Forest Power Park mit den Schwerpunkten Natur, Freizeit und Energie entstehen. Die Fläche sollte demnach für sanften Tourismus und Naherholung sowie für die Erzeugung regenerativer Energien genutzt werden. Der Offroad-Park wurde aufgegeben.

 

Bedingt durch die durch den Ukraine-Krieg ausgelöste Flüchtlingsbewegung werden die Unterkunftsgebäude sowie das frühere Offiziersheim und andere Räumlichkeiten seit März 2022 als Erstaufnahmeeinrichtung der Nds. Landesaufnahmebehörde genutzt. Eine touristische Nutzung findet seitdem auch im Außengelände nicht mehr statt.

 

Die Nutzungsabsichten wurden durch den Eigentümer zwischenzeitlich dahingehend konkretisiert, dass beabsichtigt ist, die ehemaligen Sprengstoffbunker im nordwestlichen Teil des Kasernengeländes als Lager für Feuerwerkskörper zu nutzen. Im Übrigen soll der Standortübungsplatz als Windvorranggebiet ausgewiesen werden. Die Anzahl der möglichen Windenergieanlagen ist im weiteren Planungsprozess zu ermitteln und steht noch nicht fest. Das ehemalige Kasernengelände wird der Stadt Fürstenau zum Kauf angeboten.

 

 

Ein öffentliches Interesse am Fortbestand des Bebauungsplans Nr. 63 „Motorsportanlage“ besteht nicht, da der Offroadpark dauerhaft aufgegeben wird.


 

 

W a g e  n e r

 

W ü b b e l

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan Nr. 63 „Motorsportanlage“ wird aufgehoben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I