Es wird Bezug genommen auf die Vorlage FB 5/043/2023 zur heutigen Sitzung des Verwaltungsausschusses. Wie berichtet wurde auf dem Gelände der ehemaligen Pommernkaserne bis 2021 ein Freizeit- und Ferienpark betrieben. Das gesamte Gelände bestehend aus dem Kasernengelände zur Größe von rd. 39,8 ha sowie das Freigelände von ca. 325 ha. wurde 2021 an Herrn Georg Dobelmann verkauft.
Nach der von dem jetzigen Eigentümer, im Februar 2022 vorgestellten Konzeptplanung, sollte auf dem Gelände
nunmehr der Fürsten Forest Power Park mit den Schwerpunkten Natur, Freizeit und
Energie entstehen. Die Fläche sollte demnach für sanften Tourismus und
Naherholung sowie für die Erzeugung regenerativer Energien genutzt werden. Der
Offroad-Park wurde aufgegeben.
Bedingt durch die durch den Ukraine-Krieg ausgelöste Flüchtlingsbewegung
werden die Unterkunftsgebäude sowie das frühere Offiziersheim und andere
Räumlichkeiten seit März 2022 als Erstaufnahmeeinrichtung der Nds.
Landesaufnahmebehörde genutzt. Eine touristische Nutzung findet seitdem nicht
mehr statt. Die ehemaligen Wohnungen vor dem Kasernengelände wurden
modernisiert und werden als Büroräume für die Landesaufnahmebehörde genutzt.
Die Nutzungsabsichten wurden durch den Eigentümer zwischenzeitlich
dahingehend konkretisiert, dass beabsichtigt ist, die ehemaligen
Sprengstoffbunker im nordwestlichen Teil des Kasernengeländes als Lager für
Feuerwerkskörper zu nutzen. Im Übrigen soll der Standortübungsplatz als
Windvorranggebiet ausgewiesen werden. Die Anzahl der möglichen
Windenergieanlagen ist im weiteren Planungsprozess zu ermitteln und steht noch
nicht fest. Das ehemalige Kasernengelände wird der Stadt Fürstenau zum Kauf
angeboten.
Der Eigentümer bittet die Stadt und Samtgemeinde Fürstenau diesem Nutzungsmodell zuzustimmen und die erforderliche Bauleitplanung vorzunehmen.
W a g e n e r |
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W ü b b e l |
Fachdienst II |
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Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
1) Die Stadt Fürstenau stimmt der Einrichtung eines Windvorranggebiets im Bereich des früheren Standortübungsplatzes zu. Dazu ist die Bauleitplanung der Stadt Fürstenau durch die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 63 „Motorsportanlage“ sowie der Beschlüsse des Stadtrates vom 07.12.2010 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 „SO Ferienhausgebiet und Golfanlage Freizeit- und Ferienpark“, Nr. 64 „SO Wochenendhausgebiet und Reitanlage Freizeit- und Ferienpark“ und Nr. 65 „SO Messegelände Freizeit- und Ferienpark“ anzupassen.
Die Samtgemeinde Fürstenau wird gebeten, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.
2) Die Stadt Fürstenau stimmt der Einrichtung eines Lagers für Feuerwerkskörper im Bereich der früheren Sprengstofflager der Pommernkaserne zu. Die Samtgemeinde Fürstenau wird gebeten, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.