Betreff
Neuwahl des stv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Vechtel
Vorlage
FG 32/015/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Eine Ortsfeuerwehr wird nach den Bestimmungen des Nds. Brandschutzgesetzes (NBrandschG) von dem Ortsbrandmeister geleitet. Der Ortsbrandmeister hat mindestens einen Stellvertreter.  Sowohl der Ortsbrandmeister als auch sein Stellvertreter werden für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Rat der Gemeinde nach Anhörung des Kreisbrandmeisters. Vorgeschlagen ist, wer in einer hierzu einberufenen Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält. Hierzu wird auf die Bestimmungen des § 20 des NBrandSchG verwiesen.

 

In der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Vechtel am 18. November 2022 wurde Herr Udo Wellen für die Wahl zum stv. Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Vechtel, vorgeschlagen. 

Aufgrund fehlender Lehrgänge wurde Herr Wellen zunächst kommissarisch mit der Wahrnehmung der Geschäfte des stv. Ortsbrandmeisters beauftragt. An den erforderlichen Lehrgängen hat Herr Wellen zwischenzeitlich teilgenommen, so dass eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis nunmehr möglich ist.

 

Der Kreisbrandmeister hat der Ernennung zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 


F ö c k e

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Herr Udo Wellen wird mit sofortiger Wirkung für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum stv. Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Vechtel, ernannt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Nein

 

 

 

 

Ramler

Fachbereich 3