Im Jahresabschluss werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von
159.933,12 € ausgewiesen, die nachträglich zu genehmigen sind:
Die zusätzlichen Aufwendungen beim Budget Teilhaushalt 0
(Gemeindeorgane) resultieren aus Mehraufwand bei den Aufwandsentschädigungen.
Die Mehraufwendungen beim Teilhaushalt 3 (Finanzdienstleistungen)
ergeben sich durch höhere Prüfungsgebühren.
Die Mehraufwendungen beim Teilhaushalt 7 (Allgemeine Finanzwirtschaft)
sind auf die Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs für die Kreis- und
Samtgemeindeumlage zurückzuführen. Da gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 7 KomHKVO die
Bildung dieser Rückstellungen vorgeschrieben ist, ist die Forderung
unabweisbar.
(Gappel) |
Bürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die nachgewiesenen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 159.933,12 €
aus dem Haushaltsjahr 2022 werden genehmigt.