Betreff
KiTa-Entwicklungsplanung in der Mitgliedsgemeinde Berge
Vorlage
FB 4/015/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 07.07.2022 wurde die Fortschreibung der KiTa- und Schulentwicklungsplanung und das Investitionskonzept für Schulen und KiTas in der Samtgemeinde Fürstenau beschlossen.

 

Im Bereich der frühkindlichen Bildung sieht die Entwicklungsplanung für die Mitgliedsgemeinde Berge folgende Schritte vor:

 

Kindergarten St. Servatius Berge

Der Standort in Berge wurde kürzlich erweitert und für die Ansprüche an den Ganztagsbetrieb ausgebaut, womit die Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich ausgeschöpft sind.

 

In 2021 wurde die Übergangsgruppe in Grafeld eingerichtet, für die ein dauerhafter Standort zu entwickeln ist. Der ortsteilbezogene Bedarf zeigt auf, dass eine einzelne Regelgruppe mit 25 Plätzen dem tendenziell steigenden Bedarf nicht gerecht wird. Es müsste daher ein zweiter Gruppenraum zur Unterbringung einer Kleingruppe (max. 10 Plätze) oder einer zweiten Regelgruppe vorgesehen werden.

 

Die prognostische Nachfrage an Krippenplätzen in der Gemeinde Berge sieht einen zusätzlichen Bedarf von zwei Gruppen vor. Da sich dieser Bedarf auch aus dem Gemeindeteil Grafeld ergibt, könnte hier auch eine Krippengruppe vorgesehen werden.

 

Als Standort käme die für einen Kindergarten vorgesehene Freifläche der Gemeinde Berge an der Schulstraße ggfls. unter Hinzuziehung von Teilen des samtgemeindeeigenen Sporthallengrundstücks in Betracht.

 

Hierdurch könnten mindestens zehn Kindergarten und 15 Krippenplätze neu geschaffen werden.

Im Rahmen der KiTa-Planung sollte auch die räumliche Situation und Mittagsverpflegung für einen möglichen Ganztagsbetrieb der Grundschule Grafeld mitbetrachtet werden.

 

Evangelische Kinderkrippe Sonnenschein, Berge

Ebenfalls seit 2021 betreibt die Kinderkrippe eine Außengruppe in den Räumen der Gemeindeverwaltung Berge. Hierfür ist eine dauerhafte bauliche Lösung zu schaffen. In diesem Zusammenhang könnte auch die perspektivisch erforderliche dritte Krippengruppe in der Gemeinde Berge mitgeplant werden. Dazu wäre in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde Berge zu prüfen, ob eine Erweiterung um zwei Krippengruppen an dem jetzigen Standort möglich ist oder ein neuer Standort gesucht werden müsste.

 

Hierdurch könnten 15 weitere Krippenplätze entstehen.

 

Leuchtturm e. V.

Der Kindergarten Leuchtturm ist zusammen mit der Großtagespflege in der ehemaligen Küsterwohnung an der Evangelischen Kirche untergebracht. Die Räumlichkeiten sind für einen Kindergartenbetrieb ungünstig geschnitten. Der Gruppenraum ist für eine Regelgruppe zu klein, so dass nur 20 statt 25 Kinder betreut werden können. Um das Potenzial der Gruppe auszunutzen, sollte in Zusammenhang mit der Erweiterung der Evangelischen Krippe auch die Raumsituation des Leuchtturms betrachtet werden. Sollte eine Erweiterung der Krippe am jetzigen Standort nicht möglich sein, könnten diese Räume z. B. durch den Leuchtturm e. V. weiter genutzt werden. Dadurch könnten weitere fünf Kindergartenplätze entstehen.

 

Zwischenzeitlich wurden mit den drei Trägern weitere Gespräche geführt. Darin wurde neben dem prognostischen Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen auch die pädagogisch wünschenswerte KiTa-Struktur diskutiert, wonach idealerweise ein Wechsel der Einrichtung zwischen Krippe und Kindergarten vermieden wird. Nach der aktuellen Situation werden die Krippengruppen in evangelischer Trägerschaft, die Kindergartengruppen jedoch in katholischer Trägerschaft betrieben. Der Leuchtturm ist außerkonfessionell, allerdings in direkter räumlicher Nähe zu der evangelischen Einrichtung, so dass eine enge Zusammenarbeit besteht. Bei einem langfristig prognostizierten Bedarf von sechs Kindergarten- und vier Krippengruppen wurde daher folgende Konstellation diskutiert.

 

Statt einer evangelischen KiTa mit drei Krippengruppen wird der Neubau als KiTa mit zwei Kindergarten- und zwei Krippengruppen ausgeführt. Bei 30 Krippenplätzen könnte daher allen Kindern ein Kindergartenplatz in derselben Einrichtung bzw. im Leuchtturm angeboten werden. Für die KiTa St. Servatius würde das bedeuten, dass zwei der bislang fünf Kindergartengruppen in Krippengruppen umgewandelt würden. Damit bestünde auch hier ein angemessenes Verhältnis zwischen U3- und Ü3-Betreuung und könnten auch hier alle Kinder in derselben Einrichtung weiterbetreut werden.

 

Im Rahmen dieser Gespräche wurde insbesondere auch die Situation im Gemeindeteil Grafeld besprochen. Hier betreibt der Kath. Kindergarten St. Servatius Berge seit August 2021 eine Kindergartenaußengruppe mit 25 Plätzen, wofür Übergangsräumlichkeiten geschaffen wurden. Im Rahmen der dauerhaften baulichen Lösung war perspektivisch die Erweiterung um eine Kleingruppe für max. 10 weitere Kinder zwischen 3 und 6 Jahren vorgesehen, da diese Konstellation nach seinerzeitiger Rechtslage weiterhin als Außengruppe der KiTa St. Servatius hätte betrieben werden können. Nach aktueller Rechtslage sind Außengruppen nach wie vor zulässig, eine Konstellation mit mehr als einer Gruppe mit max. 25 Kindern würde jedoch dazu führen, dass diese KiTa als eigenständige Einrichtung zu betreiben wäre. Auch diese Möglichkeit wurde mit den kirchlichen Trägern besprochen. Letztlich ist aber nochmals deutlich geworden, dass die Gründung neuer Standorte nicht mehr gewollt ist. Insbesondere das Bistum Osnabrück hat klargestellt, dass eine kirchenaufsichtliche Genehmigung für die Neugründung einer KiTa nicht erteilt würde.

 

Seit Jahren verändern sich die Rahmenbedingungen auch im Bereich der frühkindlichen Bildung erheblich. Verschiedenen Novellierungen des Nds. Kindertagesstättengesetzes haben die Ansprüche an die Ausbildung des KiTa-Personals verändert und auch auf das Vertretungspersonal erweitert. Gleichzeitig ist aber im Rahmen der Finanzhilfesachbearbeitung nachzuweisen, dass entsprechend ausgebildetes Fachpersonal auch im Vertretungsfall vorhanden ist. Weitergehende pädagogische Ansprüche etwa im Bereich der Förderung von Sprachkompetenz oder des Kindeswohls erfordern die Organisation regelmäßiger Fortbildungen des Personals. Auch die Beachtung aller finanzhilferechtlichen Vorgaben bereits bei der Personalplanung und die regelmäßige und fehlerfreie Beantragung der Finanzhilfe als wichtigste Refinanzierungsmöglichkeit stellt einen erheblichen Verwaltungsaufwand dar, der vom Träger zu leisten und zu garantieren ist. Insbesondere fehlt es aber regelmäßig an Fachpersonal. Ernst zu nehmende Initiativen, die diesen Trend bei einem weiter wachsenden Fachkräftemangel etwa durch einen erleichterten Berufseinstieg oder ein attraktiveres Gehaltsgefüge ändern könnten, sind nicht erkennbar. Die damit verbundenen Herausforderungen sind regelmäßig nur von größeren und (auch örtlich) etablierten Trägern zu leisten, da hier neben der erforderlichen Verwaltung auch ein Personalstamm vorhanden ist, mit dem auch kurzfristige Personalausfälle überbrückt werden können. Bewusst wurde daher verwaltungsseitig nach intensiver Diskussion nicht erwogen, eine eigene Trägerschaft für den Gemeindeteil Grafeld auszuschreiben. Zudem müsste dazu die positive Zusammenarbeit mit der Katholischen KiTa gekündigt und geändert werden. Pädagogisch und organisatorisch wird die Umstrukturierung und Stärkung der Zusammenarbeit der vorhandenen Träger gefördert.

 

Baulich sind damit folgende Anpassungen notwendig:

 

Im Kindergarten St. Servatius Berge sind zwei Kindergarten- in zwei Krippengruppen umzuwandeln. Für die Kindergartenaußengruppe Grafeld ist ein Neubau vorzunehmen. Zur Ausnutzung sinnvoller Synergien ist dabei der Ganztag, insbesondere die Mittagsverpflegung, der Grundschule Grafeld mitzubedenken. Für den Bau eines Kindergartens steht in direkter Nähe der Grundschule und Turnhalle ein Grundstück der Gemeinde Berge zur Verfügung.

 

Für die Evangelische Einrichtung Berge wird eine viergruppige Einrichtung mit zwei Kindergarten- und zwei Krippengruppen geplant. Um auch hier räumliche Synergien auszuschöpfen, wird ein Grundstück im Baugebiet „Dorfmitte“ der Gemeinde Berge angrenzend an das Gemeindebüro präferiert. Dabei könnte der großzügige Außenbereich des Gemeindegrundstücks mitgenutzt und der Flächenverbrauch durch die neue KiTa minimiert werden.

 

Das Krippengebäude am Boll wird durch den Leuchtturm genutzt und ist für die Altersgruppe 3 bis 6 Jahre anzupassen.


W a g e n e r

 

W ü b b e l

Fachdienst

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die KiTa-Entwicklungsplanung und das Investitionskonzept für die Gemeinde Berge werden wie folgt fortgeschrieben:

 

Der Kindergarten St. Servatius Berge wird in eine Kindertagesstätte mit drei Kindergarten- und zwei Krippengruppen umgewandelt. Dazu sind am Standort Berge zwei Kindergarten- in zwei Krippengruppen umzubauen. Am Standort Grafeld ist eine eingruppige Einrichtung mit multifunktionalen Nebenräumen für den Ganztag, insbesondere die Mittagsverpflegung, der Grundschule und des Kindergartens zu bauen.

 

Die Evangelische Krippe wird als Kindertagesstätte mit zwei Kindergarten- und zwei Krippengruppen fortgeführt, wofür ein entsprechender viergruppiger Neubau vorzunehmen ist.

 

Das Krippengebäude am Boll wird durch den Leuchtturm genutzt und ist für die Altersgruppe 3 – 6 Jahre anzupassen.