Betreff
Ausweisung von Wohnmobilstellplätzen
Vorlage
FB 5/041/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Vorlage FB 4/020/2022 wurde im Hinblick auf die steigende Bedeutung des Wohnmobil- und Campingtourismus die weitere Ausweisung von Wohnmobilstellplätzen als Kurzreiseplätze in Fürstenau diskutiert. Hierzu wurden acht potenziell geeignete Standorte für die Einrichtung weiterer Kurzreiseplätze diskutiert (s. Anlage). Beschlossen wurde am Freibad Fürstenau und auf dem Parkplatz An der Kemnade weitere Plätze einzurichten. Mittelfristig sollten außerdem Wohnmobilstellplätze am Parkplatz Parad und in dem Wäldchen am Behördenhaus eingerichtet werden.

 

Die ersten drei Optionen werden planungsrechtlich als Verkehrsfläche eingestuft. Die Einrichtung von Kurzreiseplätzen stellt danach eine straßenrechtliche Sondernutzung dar, die von der Stadt Fürstenau an diesen Standorten generell zugelassen werden kann. Der Platz im Wäldchen widerspricht jedoch den Festsetzungen des Bebauungsplans, so dass hierfür eine B-Planänderung erforderlich wäre. Diese wird aufgrund der entsprechenden Diskussion und Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss am 13.06.2023 (Vorlage FB 5/024/2023) derzeit nicht weiterverfolgt.

 

Am Freibad wurde ein Stellplatz festgelegt, der möglichst den Badebetrieb nicht beeinträchtigt, auch an stark frequentierten Tagen mit größeren Wohnmobilen zu erreichen ist und eine vertretbare Anbindung mit Strom und ggfls. Wasser ermöglicht.

 

Ein Wohnmobilstellplatz sollte eine Größe von mind. 5 x 8 m haben, so dass hier zunächst die Ausweisung von zwei Stellplätzen vorgesehen ist. Eine Schotterung sowie ein Stromanschluss einschließlich der Aufstellung einer Stromsäule wie sie bereits für den Stellplatz am Schloss angeschafft wurde, sollten möglichst durch den Bauhof in Eigenleistung hergestellt werden.

 

Im Rahmen der Begutachtung und Detailplanung wird nicht mehr vorgeschlagen, am Parkplatz an der Kemnade Wohnmobilstellplätze einzurichten. Zwar ist die gute Erreichbarkeit von der Bundesstraße und die Nähe zur Innenstadt gegeben, allerdings ist der Platz nicht direkt einsehbar und müsste aufwändig ausgeschildert werden. Wichtiger ist allerdings, dass dieser Ort bei näherer Betrachtung eher einen „Hinterhofcharakter“ ausstrahlt und als erster Eindruck für Gäste der Stadt ungeeignet ist.

 

Stattdessen wird vorgeschlagen, zwei weitere Stellplätze am Parad einzurichten. Dieser Stellplatz dürfte aufgrund der zentralen Lage und der faszinierenden Aussicht auf das Schloss und den Schlossteich noch attraktiver sein, als die Stellplätze auf dem Schlossparkplatz. Auch hier müsste neben der Beschilderung und Markierung eine Stromsäule aufgestellt werden. Damit sind die zu erwartenden Kosten jedoch vergleichsweise gering.

 

Die bereits am Schlossparkplatz verbaute Stromsäule hat sich als robust und praktikabel und bei einer erneuten Preisabfrage als günstigstes Produkt erwiesen. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500 € zzgl. ca. 500 € Anschlusskosten sowie Kosten der Beschilderung, Abmarkung und die Eigenkosten des Bauhofs. Im Investitionshaushalt der Stadt Fürstenau stehen hierfür unter der Investitionsnummer IFÜ-575-01 Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € zur Verfügung.


W a g e n e r

 

W ü b b e l

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Am Freibad Fürstenau sind an der im Plan gekennzeichneten Stelle zwei Wohnmobilstellplätze einzurichten.

 

Am Parad sind an der im Plan gekennzeichneten Stelle zwei Wohnmobilstellplätze einzurichten.

 

An der Kemnade sind keine Wohnmobilstellplätze mehr vorzusehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Die erforderlichen Investitionskosten stehen im Haushalt der Stadt Fürstenau zur Verfügung.

 

M o o r m a n n

Fachdienst I