Betreff
Weiternutzung des TLF8W der Ortsfeuerwehr Berge durch die Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte
Vorlage
FG 32/014/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte beantragt die Weiternutzung des in diesem Jahr ersatzbeschafften TLF8W (Unimog U 1300, Bj.1981) der Ortsfeuerwehr Berge. Eine schriftliche Begründung der Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte ist der Beschlussvorlage anliegend beigefügt (Anlage 1). Sie möchte das Fahrzeug als vollwertiges Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte, weiternutzen. 

 

Im Fahrzeugbestand der Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte befindet sich derzeit ein TLF 8/18 (Unimog) aus dem Jahr 1962. Dieses Fahrzeug ist nicht im Feuerwehrbedarfsplan aufgeführt.  Aufgrund einer Entscheidung (Sparbeschluss für Haushalt 2005) aus dem Jahre 2005 nutzt die Ortsfeuerwehr dieses Fahrzeug nur noch unter folgenden Einschränkungen:

  1. Der Einsatz des Fahrzeuges ist ausschließlich auf das Gebiet der früheren Gemeinden Ohrtermersch/Ohrte beschränkt.

Diese Regelung gilt ebenfalls für Einsätze bei offiziellen Übungen.

  1. Darüber hinaus ist der Einsatz zulässig bei sonstigen internen Feuerwehranlässen,

z. B. jährlich stattfindende Orientierungsfahrt oder bei Hilfeleistungen aller Art auf dem Gebiet Ohrtermersch/Ohrte.

  1. Sämtliche Betriebskosten für das Fahrzeug sind von der Freiw. Feuerwehr O/O zu übernehmen und soweit von der SG Fürstenau verauslagt im Sinne des Sparbeschlusses zu erstatten.
  2. Diese Entscheidung ist als Einzelfallentscheidung vor dem Hintergrund der besonderen Situation (wie bereits oben angeführt) zu werten. Bei zukünftigen Ersatzbeschaffungen in den Feuerwehren der SG Fürstenau wird ein konsequenter Abzug des ersetzten Fahrzeuges erfolgen.

Seit 2018 wird das o.g. Fahrzeug in den Sommermonaten für die Löschwasserversorgung mit eingesetzt. Die Versicherungsbeiträge sowie die Kraftstoffkosten werden daher derzeit von der Samtgemeinde Fürstenau gezahlt. 

Das TLF 8/18 wurde in den vergangenen Jahren durch die und auf Kosten der Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/ Ohrte in Stand gehalten. Ggfs. ist ein Verkauf dieses Fahrzeuges durch die Samtgemeinde Fürstenau vorgesehen. 

 

Nach dem Feuerwehrbedarfsplan für die Samtgemeinde Fürstenau aus dem Jahr 2020 soll für die Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte als Ergänzung für das vorgehaltene MLF (Bj.2013) ein Mehrzweckfahrzeug beschafft werden. Es soll primär zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung dienen, zudem auf weitere Einsatzarten angepasst werden können und über eine Staffelkabine verfügen.

Der Beschaffungszeitpunkt ist im aktuellen Feuerwehrbedarfsplan nicht genannt und ist daher bei der Fortschreibung des Bedarfsplans erneut zu überprüfen. 

 

Auf der letzten Ortsbrandmeister-Arbeitstagung am 09.10.2023 wurde über den Antrag der Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte beraten. Die Beschlussvorlage für das Gemeindekommando ist anliegend beigefügt (Anlage 2).  Die Gemeindekommandomitglieder haben sich entsprechend der Beschlussvorlage für den Antrag ausgesprochen.

 

Nach Ansicht der Verwaltung sollte dem Antrag der Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte auf Weiternutzung des TLF 8/W zugestimmt werden. Eine Ersatzbeschaffung dieses Fahrzeugs sollte allerdings ausgeschlossen werden. Ebenso sollte bei entstehen höherer Reparaturkosten das Fahrzeug außer Dienst gestellt werden. Weitere Fahrzeugbeschaffungen sollten nur im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplans bzw. der Fortschreibungen erfolgen. Über die Weiter-nutzung anderer ersatzbeschaffter Einsatzfahrzeuge durch die Ortfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte ist aus Sicht der Verwaltung im Einzelfall zu entscheiden. 

 

 

 

 

 

 

 


F ö c k e

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Antrag der Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte auf Weiternutzung des TLF 8/W als Einsatzfahrzeug wird zugestimmt.
  2. Bei entstehenden höherer Reparaturkosten wird das TLF 8/W außer Dienst gestellt.

Eine Ersatzbeschaffung dieses Fahrzeugs ist ausgeschlossen. Fahrzeugbeschaffungen erfolgen nur im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplan.

  1. Über die Weiternutzung anderer ersatzbeschaffter Einsatzfahrzeuge durch die Ortsfeuerwehr Ohrtermersch/Ohrte ist im Einzelfall zu entscheiden. 
  2. Das TLF 8/18 (Unimog, Bj. 1962) wird verkauft. Die Einnahmen aus dem Fahrzeugverkauf sind zweckgebunden und für Mehrhausgaben im Feuerwehrbereich zu verwenden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I