Betreff
Aufstellung Außenbereichssatzung Emskamp (Settrup)
Vorlage
FB 5/038/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Eigentümer des Grundstücks der Gemarkung Settrup, Flur 13, Flurstück 11/1 beantragt die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Emskamp.

 

Planungsziel ist es, für sein vorgenanntes Grundstück, die Zulässigkeit einer Wohnbebauung zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten ist die Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB erforderlich.

 

Um die rechtlichen Grundlagen zu erörtern fand am 31.08.2023 ein Gespräch mit dem Landkreis Osnabrück (Planungsabteilung und Bauaufsicht Außenbereich) statt. Der Landkreis hält die Aufstellung einer Außenbereichssatzung an dieser Stelle grundsätzlich für zulässig. In dem Gespräch wurden neben den für die Zulässigkeit der Satzung erforderlichen Rahmenbedingungen auch der Geltungsbereich abgestimmt (s. Anlage).


E s d e r s

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

  1. Für den Bereich Emskamp in Settrup ist eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB aufzustellen.
  2. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I