Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen 2022
Vorlage
FG 20/008/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Im Jahresabschluss 2022 werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 16.229,09 € ausgewiesen, die nachträglich zu genehmigen sind.

 

Budget

Aufwendungen

Erträge

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbar d.

Verfügbar

 

Ansatz

Gebucht

Verfügbar

Ansatz

Gebucht

Mehrerträge

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilhaushalt 2

7.000 €

8.296,33 €

-1.296,33 €

0 €

34,21 €

34,21 €

-1.262,12 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilhaushalt 5

223.000 €

237.966,97 €

-14.966,97 €

109.300 €

43.312,00 €

0,00 €

-14.966,97 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

-16.229,09 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mehraufwendungen beim Budget Teilhaushalt 2 (Bürgerservice und Ordnung) resultieren aus höheren Kosten für die Märkte, insbesondere die Kirmes.

 

Die Mehraufwendungen beim Budget Teilhaushalt 5 (Bauplanung und –verwaltung) sind zurückzuführen auf zahlreiche Bebauungsplanänderungen und Kostenerstattungen an die OLEG.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen waren unabweisbar und ihre Deckung durch Minderaufwand / Mehrertrag beim Budget Teilhaushalt 6 (Hoch- / Tiefbau) gewährleistet.

 


R i c h t e r

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachgebiet 20

Fachdienst I

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Die nachgewiesenen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 16.229,09 € aus dem Haushaltsjahr 2022 werden genehmigt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Beschlussvorlage.

 

M o o r m a n n

Fachdienst I