Betreff
Oberflächenentwässerung im Ferienhausgebiet Sellberg
Vorlage
FB 6/026/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Herr Manfred Funke, Kärntener Str. 2 A, 45659 Recklinghausen, ist Eigentümer des Grundstücks, Eugen-Roth-Str. 7, Flst. 393, im Ferienhausgebiet Sellberg. Er weist in seinem Schreiben vom 24.11.2006 (siehe Anlage) darauf hin, dass die Funktionsfähigkeit des vorhandenen Straßeneinlaufes nicht mehr gegeben ist und fordert eine entsprechende Instandsetzung. Gleichzeitig erklärt er, dass er für Folgeschäden an der Straße durch eine unzureichende Oberflächenentwässerung in diesem Bereich nicht aufkommen wird.

 

Über die Grundstücke Eugen-Roth-Str. 6 und Erich-Kästner-Str. 5 verläuft eine Drainageleitung zur Entwässerung dieser Grundstücke. Es ist zu vermuten, dass diese Leitung seinerzeit von den Eigentümern selbst verlegt wurde. Da in der Eugen-Roth-Straße kein Regenwasserkanal zur Straßenentwässerung liegt und im Bereich des Wendehammers Probleme mit der Oberflächenentwässerung auftraten, wurde seinerzeit zusätzlich ein Straßeneinlauf an die Drainage angeschlossen. Die Drainage, die privat verlegt wurde, ist nicht mehr funktionstüchtig, eine Spülung der Leitung hatte wegen vorhandener Wurzeleinwüchse und Schäden keinen Erfolg.

 

Die Gremien der Samtgemeinde Fürstenau haben sich bereits in den Jahren 2004 (SWA. Nr. 4/2004, Pkt. 8, S. 3) und 2005 (SG/SWA/002/2005, Pkt. Ö10, S. 4) mit der Angelegenheit befasst. Eine Verbesserung der schlechten Oberflächenentwässerung ist mit dem Bau von Regenwasserkanälen in der Eugen-Roth-Straße und in der Fritz-Reuter-Straße zu erreichen. Aufgrund des schlechten Straßenzustandes wäre mit dieser Baumaßnahme auch die Straßenoberfläche zu erneuern mit der Folge, dass für beide Maßnahmen von den Anliegern Beiträge zu erheben wären. Da in der Wilhelm-Busch-Straße und in der Erich-Kästner-Straße diese Probleme hinsichtlich der Oberflächenentwässerung nicht bestehen und insofern im Ferienhausgebiet von unterschiedlichen Sachlagen auszugehen ist, wurde die Entscheidung in den Gremien der Samtgemeinde Fürstenau zunächst vertagt.

 

Nach Inaugenscheinnahme vor Ort und nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro Hunold, Fürstenau, wird von der Verwaltung empfohlen, weder die alte Drainage zu erneuern, noch in die Straßen Regenwasserkanäle zu verlegen, sondern in den unbefestigten Seitenraum der Eugen-Roth-Straße und der Fritz-Reuter-Straße eine Leitung zur Aufnahme des anfallenden Oberflächenwassers der Straßen herzustellen. 

 

Vom Ingenieurbüro Hunold wurden Kosten für diese Maßnahmen in Höhe von 5.950,-- € (brutto) ermittelt. Haushaltsmittel stehen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes der Samtgemeinde Fürstenau zur Verfügung.

 

Da die Fa. Mecklenburg & Schlangen, Sögeln, gerade mit den Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Apfelbaumland“, Schwagstorf, beauftragt wurde, wird empfohlen, diese Firma auch mit den v. g. Maßnahmen auf der Grundlage der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung  zu beauftragen.


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. In den unbefestigten östlichen Seitenraum der Eugen-Roth-Straße und der Fritz-Reuter-Straße ist eine Rohrleitung DN 200 zur Aufnahme des Oberflächenwassers der Straßen zu verlegen.
  2. Der Fa. Mecklenburg & Schlangen, Sögel, wird der Auftrag auf der Grundlage der Ausschreibung „Teilerschließung des Baugebietes „Apfelbaumland“ erteilt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes der Samtgemeinde Fürstenau stehen für das Wirtschaftsjahr 2007 unter Konto 096021 – Abt. RW – Haushaltsmittel für diese Maßnahmen zur Verfügung.

 

 

(Weymann)

Fachdienst II