Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 beschlossen für den Geltungsbereich der 1. Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Sellberg“ die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.
Planungsanlass ist der Antrag des Eigentümers des Grundstücks der Gemarkung Fürstenau, Flur 5, Flurstück 73/1 auf Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. die Einbeziehung seines Grundstücks in den bereits vorhandenen Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Sellberg“.
Die Stadt Fürstenau beabsichtigt daher, bestehende planungsrechtliche Nutzungsmöglichkeiten von Flächen im Bereich des östlichen Ortseingangs der Stadt Fürstenau zu ändern, um bislang landwirtschaftlich genutzte Bereiche entsprechend der städtebaulichen Zielvorstellungen für eine bauliche Inanspruchnahme vorzubereiten und eine kleinflächige Arrondierung des vorhandenen Wohnstandortes zu ermöglichen.
Die im Änderungsbereich liegenden „Flächen für die Landwirtschaft“ werden zukünftig als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wird der Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Sellberg“ im Rahmen der 1. Änderung und Ergänzung geändert.
E s d e r s |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 5 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des Vorentwurfs sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten werden vom
Grundstückeigentümer übernommen.
M o o r m a n n
Fachdienst I