Betreff
Antrag Investitionszuschuss Reit- und Fahrverein Fürstenau e.V.
Vorlage
FB 4/012/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Reit- und Fahrverein Fürstenau e.V. veranstaltet im September dieses Jahres ein Reitturnier. Um die Sicherheit gewährleisten zu können, sind Sanierungsmaßnahmen an der Reithalle und im Innenhof, sowie an den Außenanlagen umgehend notwendig.

 

Es sollen die Dachrinnen an der Reithalle und im Innenhof und die Außenbegrenzung des Hufschlages des Dressur- und Springplatzes saniert werden. Hinzu kommen die Wiederherstellungen der Reitplätze nach den Bauarbeiten. Zudem sollen Beleuchtungsmasten gesetzt werden. Die Gesamtkosten für diese Investitionen belaufen sich gemäß mitgeteilter Kostenaufstellung auf 43.138,00 €.

 

Der Antrag vom 24.07.2023 wurde am 21.08.2023 in der Höhe der Finanzierung und Nachreichung weiterer Unterlagen ergänzt.

 

Nach der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Fürstenau sind 10 % der Gesamtinvestition, somit 4.313,80 € förderfähig. Haushaltsmittel stehen im laufenden Haushaltsjahr für Investitionszuschüsse für Vereine in Höhe von 10.000,00 € zur Verfügung.

 

Grundsätzlich darf erst mit den Maßnahmen begonnen werden, wenn eine Förderzusage erteilt worden ist. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen wurde einem vorzeitigen Beginn der Sanierungsmaßnahmen zugestimmt.

 

Der Antrag und ergänzende Unterlagen des Reit- und Fahrvereins sowie die Förderrichtlinie sind als Anlage beigefügt.

 


K l e i n k a r h o f f

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 4

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

Dem Reit- und Fahrverein Fürstenau e.V. wird ein Zuschuss für die geplanten Investitionen von bis zu 4.313,80 € gewährt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme:

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:   

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto:

Investitions-Nr.:

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 Den erforderlichen Mitteln stehen Einzahlungen/Erlöse zur Deckung

     gegenüber in Höhe von   

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung

     und müssen außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur

     Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:

 Der Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 Die Gesamtkosten von    € beziehen sich auf die Jahre

 Es entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von     

 Durch die Maßnahme werden jährliche Erträge erwartet in Höhe von     

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I