Der Reit- und Fahrverein Fürstenau e.V. veranstaltet im September dieses Jahres ein Reitturnier. Um die Sicherheit gewährleisten zu können, sind Sanierungsmaßnahmen an der Reithalle und im Innenhof, sowie an den Außenanlagen umgehend notwendig.
Es sollen die Dachrinnen an der Reithalle und im Innenhof und die Außenbegrenzung des Hufschlages des Dressur- und Springplatzes saniert werden. Hinzu kommen die Wiederherstellungen der Reitplätze nach den Bauarbeiten. Zudem sollen Beleuchtungsmasten gesetzt werden. Die Gesamtkosten für diese Investitionen belaufen sich gemäß mitgeteilter Kostenaufstellung auf 43.138,00 €.
Der Antrag vom 24.07.2023 wurde am 21.08.2023 in der Höhe der Finanzierung und Nachreichung weiterer Unterlagen ergänzt.
Nach der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Fürstenau sind 10 % der Gesamtinvestition, somit 4.313,80 € förderfähig. Haushaltsmittel stehen im laufenden Haushaltsjahr für Investitionszuschüsse für Vereine in Höhe von 10.000,00 € zur Verfügung.
Grundsätzlich darf erst mit den Maßnahmen begonnen werden, wenn eine Förderzusage erteilt worden ist. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen wurde einem vorzeitigen Beginn der Sanierungsmaßnahmen zugestimmt.
Der Antrag und
ergänzende Unterlagen des Reit- und Fahrvereins sowie die Förderrichtlinie sind
als Anlage beigefügt.
K l e i n k a r h o f f |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 4 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Dem Reit- und Fahrverein Fürstenau e.V. wird ein Zuschuss für die geplanten Investitionen von bis zu 4.313,80 € gewährt.
Finanzielle Auswirkungen:
I. Gesamtkosten der
Maßnahme:
II. davon für den laufenden
Haushalt vorgesehen: €
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Kostenträger / Kostenstelle /
Konto:
Investitions-Nr.:
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd.
Haushaltsjahr zur Verfügung.
Den erforderlichen Mitteln stehen
Einzahlungen/Erlöse zur Deckung
gegenüber in Höhe von €
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd.
Haushaltsjahr nicht zur Verfügung
und müssen außer-/überplanmäßig
bereitgestellt werden (Ausführungen zur
Deckung sind der
Begründung zu entnehmen).
III.
Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:
Der Betrag ist jährlich wiederkehrend
einzuplanen
Die Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre
Es entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von
€
Durch die Maßnahme werden jährliche Erträge
erwartet in Höhe von €
M o o r m a n n
Fachdienst I