Betreff
Neuwahl des stv. Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FG 32/011/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Samtgemeindekommandositzung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau am 05.10.2022 wurde Herr Daniel Holling für die Wahl zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau vorgeschlagen.  Aufgrund fehlender Lehrgänge wurde Herr Holling zunächst kommissarisch mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt. An den erforderlichen Lehrgängen hat Herr Holling zwischenzeitlich teilgenommen, so dass eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis möglich ist.

 

Nach § 20 Abs. 4 des Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) vom 18. Juli 2012, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 405) wird der stellvertretende Gemeindebrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Ernennung bestimmt der Rat nach Anhörung des Kreisbrandmeisters.

 

Das Anhörungsverfahren des Kreisbrandmeisters wurde eingeleitet. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses berichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 


F ö c k e

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Herr Daniel Holling wird mit sofortiger Wirkung für die Dauer von sechs Jahren zum

stv. Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau ernannt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

 

 

R a m l e r

Fachbereich 3