Die privaten
Telekommunikationsunternehmen haben in den letzten 25 Jahren in den ländlichen
Gebieten kaum in die digitale Infrastruktur investiert. Da dementsprechend ein
„Marktversagen“ festgestellt worden ist, kann mit Zuschüssen in den
privatisierten Markt eingegriffen werden. Dafür wurden Förderprogramme des
Bundes und des Landes Niedersachsen aufgelegt. Grundsätzlich ist dabei ein
kommunaler Ko-Finanzierungsanteil von 25% bereitzustellen. Die Förderprogramme
haben den Glasfaserausbau in zwei Phasen unterteilt:
- Ausbau der
sog. Weißen Flecken, bis 30 Mbit/s = I. Ausbauphase.
- Ausbau der
sog. Grauen Flecken, über 30 Mbit/s = II. Ausbauphase.
„Weiße-Flecken-Förderung“ (I. Ausbauphase):
Die 34
kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben die Aufgabe des Breitbandausbaus in
den sog. „Weißen Flecken“ mit einer Versorgung mit weniger als 30 Mbit/s in
2016 mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf den Landkreis Osnabrück
übertragen. Im Rahmen dieser „Weiße-Flecken-Förderung“ werden rund 20.000
Adressen ausgebaut. Rund 5.000 dieser Adressen verfügen inzwischen über eine
schnelle Internetverbindung. Bei weiteren 4.000 Adressen stehen bereits
Glasfaserdirektanschlüsse (FttB-Ausbau) zur Verfügung. Bis 2025 erhalten auch die
verbleibenden 11.000 Adressen sukzessive einen Glasfaserdirektanschluss. Für
die „Weißen Flecken“ muss ein komplett neues, rund 3.000 km langes
Glasfasernetz gebaut werden.
Das
Investitionsvolumen für die „Weißen Flecken“ beträgt voraussichtlich rund 269
Mio. €. Die Infrastrukturgesellschaft des Landkreises, die TELKOS, hat fünf
Förderbescheide des Bundes erhalten. Der Bund übernimmt damit voraussichtlich
rund 124 Mio. € (46%). Das Land Niedersachen beteiligt sich mit rund 61 Mio. €
(23%) an der Ko-Finanzierung der Bundesförderung. Die kommunale Ko-Finanzierung
für die „Weißen Flecken“ in Höhe von rund 84 Mio. € (31%) übernimmt der
Landkreis Osnabrück.
Für
Sonderprogramme (z.B. Glasfaser für Schulen) und Projekte im
Wirtschaftlichkeitslückenmodell hat der Landkreis Osnabrück bisher weitere 6,4 Mio.
€ bereitgestellt. Der Landkreis Osnabrück beteiligt sich daher bislang mit 90,4
Mio. € an der Finanzierung des Breitbandausbaus.
Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau:
Über viele Jahre
haben die privaten Telekommunikationsunternehmen lediglich in den
vergleichsweise kostengünstigen FttC-Ausbau investiert. Seit 2020 investieren
nunmehr auch die privaten Anbieter im Landkreis Osnabrück in den FttB-Ausbau.
Dieser eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau hat im letzten Jahr deutlich Schwung
aufgenommen. Zu nennen sind hier insbesondere die Anbieter Glasfaser Nordwest
(Produkte Telekom und osnatel), GVG Glasfaser (Produkt Teranet) und Westconnect
(Produkt EON-Highspeed).
Die bisher
bekannten Ausbaupläne der privaten Anbieter zeigen allerdings deutlich, dass
der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau kein Vollausbau der „Grauen Flecken“
sein wird. An den Ortsrändern werden weniger dicht besiedelte Gebiete aus
wirtschaftlichen Gründen nicht berücksichtigt. Ferner gibt es für viele
kleinere Ortslagen noch keine konkrete Ausbauperspektive. Nach dem
Markterkundungsverfahren 2022 sowie weiteren Abstimmungsgesprächen mit den
Telekommunikationsunternehmen wird derzeit davon ausgegangen, dass weitere rund
13.000 Adressen nur über den geförderten Breitbandausbau einen
Glasfaseranschluss erhalten können. Bis Mitte Juni 2023 läuft ein neues Markterkundungsverfahren.
Die genannte Anzahl an auszubauenden Adressen kann sich nach Auswertung der
Meldungen der Telekommunikationsunternehmen noch einmal verändern.
Gigabit-Förderung - „Graue Flecken“ (II.
Ausbauphase):
Anfang April 2023
ist die „Gigabit-Richtlinie 2.0“ des Bundes in Kraft getreten. Die
Aufgreifschwelle für den geförderten Ausbau liegt nunmehr bei 200 Mbit/s
symmetrisch (Up- und Download) bzw. 500 Mbit/s im Download. Die genannte
Versorgung kann de facto nur mit Glasfaseranschlüssen erreicht werden. Bei der
Förderung ausdrücklich ausgenommen sind gigabitfähige Kabelfernsehanschlüsse
(DOCSIS 3.1). Demnach sind alle Andressen förderfähig, die
-
nicht bereits im Rahmen der
„Weiße-Flecken-Förderung“ einen Glasfaseranschluss erhalten,
-
nicht im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus
einen Glasfaseranschluss erhalten,
-
über keinen Kabelfernsehanschluss (DOCSIS 3.1)
verfügen.
Eine sog.
„homes-passed-Versorgung“ ist ausreichend, d.h. eine Adresse gilt als versorgt,
wenn der Glasfaser- bzw. der Kabelfernsehanschluss vor dem Grundstück liegt und
kostenpflichtig nachgerüstet werden kann. Wenn ein Förderantrag für eine
Gemeinde gestellt wird, müssen alle förderfähigen Adressen
berücksichtigt werden. Das Projektgebiet kann nicht individuell zugeschnitten
werden.
Wie oben
beschrieben wurde, wird derzeit von rund 13.000
förderfähigen „grauen“ Adressen ausgegangen. Es müssten demnach noch
einmal rund 1.900 km Glasfasernetz
neu gebaut werden. Bei aktuell realistischen Kosten in Höhe von 125 € / Meter wäre dann nach einer ersten
Kostenschätzung von einem Investitionsvolumen
in Höhe von bis zu 240 Mio. € auszugehen.
Fördersystematik der II. Ausbauphase:
Der Bund übernimmt
weiterhin 50% der Kosten. Die Förderrichtlinie des Landes liegt noch nicht vor.
Wenn sich das Land Niedersachsen – wovon aktuell auszugehen ist – weiterhin mit
25% an den Kosten beteiligt, bliebe eine kommunale Ko-Finanzierung in Höhe von
rund 60 Mio. € (25%).
Die Förderquote
des Bundes beträgt grundsätzlich 50%. Nach Punkt 6.8 der Förderrichtlinie kann
die Förderquote bei Gemeinden mit geringer Wirtschaftskraft auf 60% oder sogar
auf 70% erhöht werden. Bei der Bewertung der Wirtschaftskraft wird der
einwohnerbezogene Realsteuervergleich der Jahre 2017 bis 2021 zugrunde gelegt.
Voraussichtlich wird bei drei Einheitsgemeinden sowie bei 8 Mitgliedsgemeinden
von Samtgemeinden die Förderquote 60% Anwendung finden. Die Förderquote 70%
dürfte im Landkreis Osnabrück nicht zur Anwendung kommen. Durch die
beschriebene Förderquote von 60% für 11 Kommunen reduziert sich der kommunale Eigenanteil auf 53,7 Mio. €.
Da bei der
Bundesförderung in der Vergangenheit einige Bundesländer überproportional viele
Fördergelder beantragt haben, wird der Bund bei der Breitbandförderung
zukünftig mit Länderbudgets arbeiten. Der Bund stellt in 2023 insgesamt 3 Mrd.
€ zur Verfügung. Alle Flächenländer erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von 100
Mio. €. Hinzu kommt ein Betrag je förderfähiger Adresse. Für Niedersachsen
errechnet sich für 2023 ein Länderbudget in Höhe von 220 Mio. €. Das Budget
kann sich Ende 2023 noch einmal erhöhen, falls es Rückflüsse aus anderen
Bundesländern geben sollte.
Nach der o.a.
ersten Kostenschätzung müssten beim Bund bis zu 120 Mio. € beantragt werden.
Bei Anwendung der oben beschriebenen Förderquote in Höhe von 60% für einige
Gemeinden dürfte sich dieser Betrag auf rund 124 Mio. € erhöhen. Vor dem
Hintergrund des beschriebenen Länderbudgets für Niedersachsen muss davon
ausgegangen werden, dass 3 oder 4 Antragsjahre benötigt werden, bis alle Städte
und Gemeinden aus dem Landkreis Osnabrück bei der Bundesförderung
berücksichtigt werden können. Ein Gesamtantrag für den Landkreis Osnabrück ist
nicht sinnvoll, da die Bundesförderung auf 100 Mio. € pro Jahr begrenzt ist.
Hinzu kommt, dass ein derartiger Gesamtantrag nach den unten beschriebenen
Kriterien für die Bundesförderung nur geringe Erfolgsaussichten hätte.
Der Bund wird die
Förderung zukünftig über eine „Fast-Lane“ und eine „Slow-Lane“ steuern.
„Fast-Lane-Anträge“ können direkt bewilligt werden, d.h. das Ende des
Förderaufrufs am 15.10.2023 muss nicht abgewartet werden. Ein Antrag kommt in
die „Fast-Lane“, wenn nach den unten beschriebenen Kriterien mindestens 300
Punkte erreicht werden. Dass am höchsten bewertete Kriterium ist der
Nachholbedarf bei den „Weißen Flecken“. Da sich der Landkreis Osnabrück in den
vergangenen Jahren bereits intensiv bei den „Weißen Flecken“ engagiert hat,
können bei diesem Kriterium maximal 80 von 200 Punkten erreicht werden. Das hat
zur Folge, dass es keine Antragskonstellation geben dürfte, in der der
Landkreis Osnabrück einen Fast-Lane-Antrag stellen könnte.
Wenn das
Länderbudget nach den Fast-Lane-Anträgen noch nicht ausgeschöpft ist, werden
die verbleibenden Mittel in der „Slow-Lane“ in der Reihenfolge der Bewertung
nach den Kriterien bewilligt. Bei den 4 Kriterien sind jeweils bis zu 5 Punkte
zu erreichen. Die Punktzahl wird dann mit der prozentualen Gewichtung
multipliziert. Folgende vier Kriterien werden bei der Bewertung der
Förderanträge zugrunde gelegt:
-
Nachholbedarf
„Weiße Flecken“ – Gewichtung 40%
Leider werden hier
nicht alle förderfähigen Adressen zugrunde gelegt, sondern nur die „Weißen
Flecken“. Kommunen, wie der Landkreis Osnabrück, die sich bereits beim Ausbau
der „Weißen Flecken“ engagiert haben, werden bei diesem Kriterium schlechter
gestellt. Für die Kommunen im Landkreis Osnabrück können lediglich 1 Punkt oder
2 Punkte erreicht werden, d.h. nur 40 oder 80 von 200 Punkten.
-
Abweichung
Potenzialanalyse / Markterkundung – Gewichtung 25%
Der Bund hat eine
Potenzialanalyse in Auftrag gegeben, die das Potenzial für den
eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau aufzeigen soll. Die Kommunen sollen auf
dieser Basis Gespräche mit den privaten Anbietern führen. Leider geht die
Potenzialanalyse vielfach von falschen Ausgangsvoraussetzungen aus. Es wird
nicht berücksichtigt, dass in vielen Kommunen die attraktivsten Gebiete bereits
ausgebaut worden sind bzw. ein Ausbau bereits geplant ist. Die der
Potenzialanalyse zugrundeliegende Mischkalkulation ist daher in der Regel
nicht mehr umsetzbar.
Eine detaillierte
Auswertung ist erst nach Abschluss der Markterkundung möglich. Bei 12 Städten
und Gemeinden weist die Potenzialanalyse allerdings ein „Potenzial“ von 96%
bzw. 98% aus. Bei diesen Werten wird es eine deutliche Abweichung zur Markterkundung
und damit keine Punkte bei diesem Kriterium geben. Realistische Chancen auf
Punkte haben hier nur die 9 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, bei denen die
Potenzialanalyse zwischen 49% und 84% liegt.
-
Digitale Teilhabe
ländliche Räume / Einwohnerdichte – Gewichtung 20%
Hier wird die
Einwohnerdichte der Gemeinde zugrunde gelegt, nicht die Einwohnerdichte des Projektgebietes.
Für keine Kommune im Landkreis Osnabrück wird die volle Punktzahl erreicht (Einwohnerdichte
unter 50%). Ab einer Einwohnerdichte von 234 Einwohner / qkm (=
durchschnittliche Einwohnerdichte) gibt es keine Punkte mehr. Für die Städte,
Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Osnabrück liegt die Bewertung zwischen
0 Punkte und 80 Punkten.
-
Interkommunale
Zusammenarbeit – Gewichtung 15%
Die volle
Punktzahl von 75 Punkten wird bei einem Förderantrag für mindestens 5 Gemeinden
erreicht. Da es die Potenzialanalyse nur auf Ebene der Samtgemeinden gibt –
nicht auf Ebene der Mitgliedsgemeinden – sollten die Samtgemeinden bei einer Antragstellung
als Einheit betrachtet werden.
Auf Basis der
Daten aus 2022 würde ein Gesamtantrag für den Landkreis Osnabrück eine
Bewertung mit lediglich 185 Punkten erreichen. Das zeigt deutlich, dass für
einen Förderantrag in 2023 ein nach den beschriebenen Kriterien sinnvolles
Projektgebiet zusammengestellt werden sollte. Städte und Gemeinden, die bei den
Kriterien „Potenzialanalyse“ und „Einwohnerdichte“ nicht punkten, können nur in
geringem Umfang berücksichtigt werden. Das Projektgebiet sollte allerdings auch
zusammenhängend sein, da nur so später ein technisch sinnvolles Glasfasernetz
gebaut werden kann.
Der Bund kehrt zu
dem Verfahren der Förderaufrufe zurück. Förderanträge für 2023 müssen bis zum 15.10.2023 gestellt
werden.
Bezogen auf diese
Antragsfrist besteht ein hoher Handlungsdruck. Das Breitbandteam des
Landkreises hat das Antragsmanagement bereits im April 2023 gestartet
(Durchführung eines Branchendialogs, Start des Markterkundungsverfahrens).
Die konkrete
Antragsvorbereitung kann allerdings nur dann Mitte 2023 fortgesetzt werden,
wenn bis dahin für die ersten 5 bis 6 Kommunen mit einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung die Aufgabe auch für die „Grauen Flecken“ auf den Landkreis
Osnabrück übertragen worden sein sollte.
Finanzierung Breitbandausbau:
Bei den „Weißen
Flecken“ wird von einem Investitionsbedarf von rund 269 Mio. € ausgegangen, für
die „Grauen Flecken“ kommen voraussichtlich noch einmal rund 237 Mio. € hinzu.
Insgesamt müssen folglich mehr als eine halbe Milliarde EURO in den
Glasfaserausbau im Landkreis Osnabrück investiert werden.
Den oben
beschriebenen kommunalen Eigenanteil für die „Weißen Flecken“ in Höhe von 84
Mio. € trägt zu 100% der Landkreis. Hinzu kommen weitere 6,4 Mio. € für
Sonderprogramme und Projekte im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Ferner
finanziert der Landkreis in den Jahren 2018 bis 2027 die Personalkosten für das
Breitbandteam. Hier sind rund 5,4 Mio. € zugrunde zu legen. Insgesamt übernimmt
der Landkreis Osnabrück damit Kosten in Höhe von 95,8 Mio. €.
Nach aktueller
Einschätzung würde sich für die Erschließung sämtlicher „Grauen Flecken“ ein
zusätzlicher kommunaler Finanzierungsanteil in Höhe von rund 53,7 Mio. €
ergeben. Der Mittelabfluss wird sich gleichbleibend über vier Jahre (2024-2027)
mit jährlich 13,425 Mio. € erstrecken.
Die notwendigen
Finanzmittel werden vom Landkreis über die allgemeinen Deckungsmittel bereitgestellt.
Nach heutigen Finanzeckwerten würde sich ab dem Haushaltsjahr 2024 ein
finanzieller Mehrbedarf von 1,5%-Punkten Kreisumlage ergeben.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen:
I.
Ausbauphase
Die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die „Weißen Flecken“ wurde in 2016
geschlossen. Eine erste Fortschreibung gab es in 2017. Die geltende Fassung der
Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sieht in § 4 noch vor, dass sich die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden an den Kosten des Ausbaus in den „Weißen
Flecken“ beteiligen. Für Ausbaustufe 1 ist ein Volumen von 6,7 Mio. €
vereinbart worden. Für die Ausbaustufen 2 bis 5 gab es noch keine konkrete
Regelung. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben nunmehr entschieden,
dass es keine direkte Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen an der
Finanzierung des Ausbaus der „Weißen Flecken“ geben soll. Demnach übernimmt der
Landkreis Osnabrück bei den „Weißen Flecken“ nunmehr 100% der kommunalen
Ko-Finanzierung. Insoweit bedarf es noch einer abschließenden Anpassung der
derzeit bestehenden Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Es wird daher vorgeschlagen, dass die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die „Weißen Flecken“ durch die
beigefügte Ergänzungsvereinbarung (Anlage 1) fortgeschrieben wird.
II.
Ausbauphase
Die Aufgabe des
Breitbandausbaus liegt als Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung gemäß §§ 4,
5 NKomVG und Art. 28 GG bei den kreisangehörigen Kommunen. Für die
Gigabitförderung („Graue Flecken“) soll daher eine zweite Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung geschlossen werden. Diese Vereinbarung sieht folgende Eckpunkte
vor:
- Aufgabenübertragung
-
Die Aufgabe wird für alle förderfähigen Adressen im
Gemeinde-/Stadtgebiet nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 auf den
Landkreis Osnabrück übertragen.
-
Der Landkreis übernimmt die Aufgabe komplett (von
der Planung bis zur Fertigstellung) oder bedient sich dafür der TELKOS.
-
Der Landkreis entscheidet über den Zuschnitt der
Gebietskulissen und die Reihenfolge der Förderanträge.
-
Der Landkreis trägt Sorge dafür, dass im
größtmöglichen Umfang Fördergelder von Bund und Land eingeworben werden. Der
Ausbau erfolgt allerdings nur, wenn eine Förderquote von mindestens 75% über
Bund und Land erzielt werden kann.
-
Aufgrund der Förderrichtlinie des Bundes ist davon
auszugehen, dass sich der Gesamtausbau über einen Zeitraum von vier oder fünf
Jahren erstrecken wird.
-
Eine regelmäßige Information der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden zur Ausbauplanung und -umsetzung erfolgt über den
Steuerkreis Breitband.
- Kostentragung
-
Der kommunale Ko-Finanzierungsanteil nach der
Gigabit-Richtlinie 2.0 wird vollständig vom Landkreis Osnabrück getragen.
Exkurs:
Zur
Kostenübernahme sind sich die Städte und Gemeinden einig, dass der nicht durch
Erträge gedeckte und aufzubringende Aufwand für den Landkreis Osnabrück
gemeinschaftlich zu refinanzieren ist. Dies auch in dem Bewusstsein, dass bei
einer Finanzierung über die allgemeinen Deckungsmittel, im Bedarfsfall eine
Anpassung der Kreisumlage erforderlich sein kann (sh. anliegendes Schreiben der
Bürgermeisterkonferenz).
Auf Basis dieser Eckpunkte wird vorgeschlagen, die
anliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabitförderung „graue
Flecken“ zu unterzeichnen.
Hinweis:
Die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabit-Förderung soll mit allen
kreisangehörigen Städten und Gemeinden gleichlautend abgeschlossen werden. Für
die grundsätzliche Entscheidung zur weiteren Ausbauplanung der II. Phase ist es
allerdings nicht erforderlich, dass die Vereinbarung von allen 34 Städten und Gemeinden
abgeschlossen wird. Der Landkreis Osnabrück würde die Aufgabe auch übernehmen,
wenn nur ein Teil der Städte und Gemeinden die Aufgabe auf den Landkreis
übertragen möchte.
Die Anlage zu § 6
der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Verlegestandards) befindet sich noch
in der Abstimmung.
Zielsetzung zum weiteren Verfahren:
Ziel sollte es
sein, in 2023 in einer noch festzulegenden Gebietskulisse mindestens einen
Förderantrag für fünf bis sechs Kommunen zu stellen – idealerweise sogar
Anträge für zwei Gebietskulissen.
Es ist noch nicht
bekannt, wie viele Förderanträge aus Niedersachsen in 2023 gestellt werden und
wie diese zu bewerten sind. Es ist folglich nicht sicher, dass ein Förderantrag
für den Landkreis Osnabrück in 2023 auch bewilligt werden würde. Die Chance auf
einen Bundesförderbescheid in 2023 sollte allerdings unbedingt offengehalten
werden, da es nicht gesichert ist, dass sich die Chancen in 2024 verbessern.
Unter Umständen sind in 2024 sogar noch mehr Förderanträge und damit eine
Überzeichnung des Programms zu erwarten.
Position der Städte und Gemeinden des Landkreises
Osnabrück (Bürgermeisterkonferenz):
Die hauptamtlichen
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises Osnabrück haben mit einem
gemeinsamen Schreiben vom 19.05.2023 die Position der Städte und Gemeinden
gegenüber der Landrätin mitgeteilt. Demnach sprechen sich die hauptamtlichen
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dafür aus,
„dass auch für die Grauen Flecken eine
Aufgabenübertragung, wie auch die Wahrnehmung der Finanzierung durch den
Landkreis Osnabrück, die sachgerechteste, unkomplizierteste und im Hinblick auf
den Zeitdruck bei der Antragstellung Gigabitförderung 2023, schnellste
Vorgehensweise ist.“
Das Schreiben ist
dieser Vorlage als Anlage 3
beigefügt.
M o o r m a n n |
|
W ü b b e l |
Fachdienst I |
|
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
- Die Stadt Fürstenau überträgt komplett die Aufgabe des flächendeckenden
Ausbau der sog. „Grauen Flecken“ auf Basis der „Gigabit-Richtlinie 2.0“
des Bundes auf den Landkreis Osnabrück (II. Ausbauphase). Der kommunale
Eigenanteil an den Ausbaukosten wird dabei vom Landkreis Osnabrück durch
die allgemeinen Deckungsmittel getragen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, die Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung für die Gigabitförderung (Gigabit-Richtlinie 2.0 „Graue
Flecken“) in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen (Anlage 1).
- Für die abschließende Regelung zum Ausbaus der sog. „Weißen Flecken“
(I. Ausbauphase) und die vollständige Kostenübernahme des kommunalen
Ko-Finanzierungsanteils durch den Landkreis Osnabrück wird die anliegende
Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Weiße
Flecken“ beschlossen (Anlage 2). Der Bürgermeister wird ermächtigt, die
Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Weiße
Flecken“ zu unterzeichnen.
- Der Ausbau in der Stadt Fürstenau erfolgt nur, wenn die Förderquote
der Bundes- und Landesförderung zusammen mindestens 75% beträgt. Der Rat
nimmt zur Kenntnis, dass davon auszugehen ist, dass die Antragstellung für
alle Kommunen vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen der Bundes- und
Landesförderung über drei bis fünf Antragsjahre (2023 bis 2027) erfolgen
wird.