Betreff
Errichtung eines Hundespielplatzes
Vorlage
FB 5/030/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Mit einer Sammelaktion wurden ca. 400 Unterschriften von Fürstenauer BürgerInnen und EinwohnerInnen gesammelt, die sich für die Einrichtung eines Hundespielplatzes in Fürstenau einsetzen. Bevorzugter Standort ist für die Befürworter der südliche Bereich des Bürgerparks nähe Parkstraße/Burgstraße oder im Bereich des alten Spielplatzes direkt am Schloßteich.

Seitens des Landkreises Osnabrück wird die Errichtung eines Hundespielplatzes in direkter Innenstadtlage kritisch gesehen, da es hierdurch zu ruhestörendem Lärm kommen wird. Auch der Arbeitskreis III „Tourismus, Gastronomie, Kommunikation, Image, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit“ des Stadtmarketingvereins hat sich in seiner Sitzung vom 06.02.2007 gegen die Initiative zur Errichtung eines Hundespielplatzes, insbesondere im Bereich der Schlossanlage, ausgesprochen.

 

Für einen möglichen Hundespielplatz wurde nach Standorten im Stadtgebiet von Fürstenau gesucht, wobei folgende Potenzialflächen ermittelt wurden:

 

1. Bolzplatz im Bürgerpark (Anlage 1)

Dieser Platz böte den Vorteil, sich in direkter Innenstadtlage zu befinden und dadurch für die Hundehalter leicht erreichbar zu sein. Die Fläche ist aufgrund ihres Zuschnitts für den Schulsportbetrieb der Kath. Grundschule entbehrlich. Wegen ihrer Randlage, sind die Auswirkungen auf die Erholungsfunktion des Bürgerparks vergleichsweise gering. Evt. sollte wg. des Schulsportbetriebs die Nutzung des Hundespielplatzes auf Zeiten beschränkt werden, an denen kein Schulsport ausgeübt wird.

2. Regenrückhaltebecken Östlich Konrad-Adenauer-Straße (Anlage 2)

Die Lage ist als noch innenstadtnah zu bezeichnen. Da hier nach dem Grünordnungsplan zum Bebauungsplan „Östlich Konrad-Adenauer-Straße“ die Anlegung von Landschaftsrasen und der Erhalt der vorhandenen Bäume vorgesehen ist, ist die Umsetzung der hier vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dennoch möglich, wobei vor einer tatsächlichen Errichtung die Stellungnahme des Landschaftsplaners eingeholt werden sollte. Gegenüber dieser Fläche befindet sich jedoch ein Allgemeines Wohngebiet, so dass eine Lärmbelästigung für Anwohner nicht auszuschließen ist.

3. Gartenstraße 3 (Anlage 3)

Das Grundstück wird als Grünanlage und Zuwegung zur Kath. Grundschule und zum Kindergarten genutzt. Es ist mit ca. 800 qm vergleichsweise klein. Zudem befindet es sich in direkter Nachbarschaft zu Wohngrundstücken, so dass mit teils erheblichen Lärmbelästigungen für die Anwohner zu rechnen ist. Wegen der benachbarten Schule und Kindergarten, wäre außerdem wiederum über eine Beschränkung der Nutzungszeiten nachzudenken.

4. Integrierte Gesamtschule (Anlage 4)

Ein Teil der Außenanlagen im nördlichen Bereich an der Grenze zum Schützenplatz könnte als Hundespielplatz hergerichtet werden. Da die Außenanlagen recht großzügig sind, scheint ein Teilbereich des Geländes für den Schulbetrieb entbehrlich. Auch hier sind jedoch Lärmbelästigungen für Anwohner im Wohngebiet Dalumer Straße nicht gänzlich auszuschließen. Ebenfalls sollte auch hier die Beschränkung der Nutzungszeiten auf Zeiträume außerhalb des eigentlichen Schulbetriebs diskutiert werden. Für diesen Standort wäre außerdem das Einverständnis der Samtgemeinde Fürstenau als Eigentümerin und der Schulleitung erforderlich.

 

Bei den vorgenannten Standorten handelt es sich um innerstädtische Lagen oder noch innenstadtnahe Randlagen. Seitens der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass diese Standorte noch auf die Akzeptanz der Hundehalter treffen, während ein Verlagern in den Außenbereich zu hohe Anreisezeiten für die Hundehalter zur Folge hätte und damit dem Zweck als Hundespielplatz zuwiderlaufen würde. Insbesondere sind auch in Stadtrandlagen geeignete städtische Flächen nicht vorhanden. Auch ist auf konkurrierende Nutzungen zu achten, so ist z. B. die Ansiedlung eines Hundespielplatzes nördlich der Grundschule für Schüler aller Bekenntnisse wegen der angrenzenden Nutzung für den Pferdesport und der Pferdehaltung nicht möglich.


 

 

(Wagener)

 

(Selter)

Fachbereich 5

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschlussvorschlag ausgesprochen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen sind zunächst nicht zu erwarten.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II