Die Gemeinde Bippen hat für den Ortsteil
Vechtel rund um die Dorfstraße eine Außenbereichssatzung beschlossen, die
rechtskräftig ist.
In weiteren Gesprächen hat sich der
Landkreis Osnabrück gemeldet, dass er rechtliche Bedenken für Teilflächen auf
der sonst relativ unbebauten Straßenseite sieht. Rechtsmittel /
Normenkontrollverfahren beabsichtigt der Landkreis jedoch nicht einzuleiten. In
den Gesprächen machte er jedoch deutlich, dass aufgrund der im Kreishaus
gewonnenen Rechtsposition, Bauanträge im Einzelnen kritisch gesehen werden.
Diese unterschiedlichen Positionen zwischen
der Gemeinde Bippen und dem Landkreis Osnabrück sollten formalrechtlich geklärt
werden. Die Gemeinde Bippen beabsichtigt hierzu einen Rechtsbeistand zur
Wahrung und Sicherung der gemeindlichen Interessen zu bestellen. Die Gemeinde
ist weiterhin prinzipiell der Auffassung, dass die Satzung rechtskräftig ist,
es keine Bedenken gegen die Satzung gibt und die Position des Kreises zu
überprüfen ist.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bippen bedient sich eines Rechtsbeistandes hinsichtlich der Wahrung der gemeindlichen Interessen in eventuell anstehenden weiteren Verfahren.