Betreff
Prüfung des Jahresabschlusses 2021
Vorlage
BIP/027/2023
Art
Beschlussvorlage Bippen

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt den Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 vorgelegt.

 

Vom RPA wurde festgestellt, dass gegen eine Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 sowie über eine Entlastungserteilung keine Bedenken bestehen.

 

Der Jahresabschluss- und der Prüfungsbericht 2021 sind als Anlage beigefügt. Weitere Ausführungen werden in den jeweiligen Sitzungen vorgetragen.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Rat stellt den Jahresabschluss 2021 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 101.923,66 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 18.120,51 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

b)    Gemäß § 129 NKomVG wird dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2021 Entlastung erteilt.