Herr Georg Dobelmann ist Eigentümer der
Flächen des Fursten Forest. Ein Teil dieser Flächen liegt im B-Plan Nr. 27
„Motorsportanlage“ der Gemeinde Bippen. Hier handelt es sich um die Flächen für
den Autofahrsport.
Herr Dobelmann hat den Antrag gestellt,
diesen B-Plan aufzuheben und gleichzeitig den gleichen Antrag bei der Stadt
Fürstenau gestellt, auch den dortigen B-Plan aufzuheben. Die Samtgemeinde
Fürstenau ist ebenfalls angeschrieben und eingeschaltet, um auch den
Flächennutzungsplan in der vorliegenden Form zu ändern.
Ziel dieses Antrags ist es sicherlich, mit
der Aufhebung des B-Plans und des F-Plans für das Gesamt-Ensemble für die
Zukunft anderweitige Nutzungen durchführen zu können. Nutzungsänderungen bis hin
zu Windparknutzungen sind nur dann möglich, wenn die planungsrechtlichen
Voraussetzungen aufgehoben sind. Gleichzeitig ist der B-Plan Nr. 27 seinerzeit
beklagt worden und eine Nutzung ist daher im Sinne des Auto- und Motorsports so
oder so nicht mehr möglich.
Die Gemeinde Bippen hält es daher aus
gemeindlicher Sicht für durchaus erforderlich den B-Plan aufzuheben, es sollte
jedoch auch gewartet werden, wie sich die Stadt Fürstenau und die Samtgemeinde
Fürstenau positioniert, da gleichlautende Anträge ja auch dort gestellt worden
sind.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bippen hebt den B-Plan Nr. 27 „Motorsportanlage“ auf und stimmt sich in diesem Kontext mit der Samtgemeinde Fürstenau und der Stadt Fürstenau ab.