Das Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt den
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 vorgelegt.
Vom RPA wurde festgestellt, dass gegen eine
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 sowie über eine
Entlastungserteilung prüfungsseitig keine Bedenken bestehen.
Der Jahresabschluss- und der Prüfungsbericht
2021 sind als Anlage beigefügt. Weitere Ausführungen werden in den jeweiligen
Sitzungen vorgetragen.
(Gappel) |
Bürgermeister |
Anlagen
- Prüfungsbericht
- Unterlagen zum Jahresabschluss
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2021 nach
Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der
Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von –
30.070,20 € wird aus der mit Überschüssen
des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Der Fehlbetrag
beim außerordentlichen Ergebnis des
Ergebnishaushaltes in Höhe von – 7.737,50 € wird aus der mit Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.
b) Gemäß § 129 NKomVG wird dem Bürgermeister
für den Jahresabschluss 2021 Entlastung erteilt.