Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bippen
hat in seiner Sitzung am 02.11.2022 beschlossen, auf der Grundlage des
Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ die öffentliche Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
In Ausführung des obigen Beschlusses fand
die öffentliche Auslegung statt in der Zeit vom 13.03.2023 bis einschließlich
14.04.2023. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 03.03.2023 um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist
gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden
geprüft und sind mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen zwecks Prüfung und
Beschlussfassung als Anlage beigefügt.
Folgende Planunterlegen sind als Anlage
beigefügt:
-
Entwurf
zum Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“
-
Entwurfsbegründung
·
Umweltbericht
inkl. Artenschutzbeitrag
·
Wasserwirtschaftliche
Vorplanung
-
Gesamtabwägung
Die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird
in der Sitzung das Abwägungsergebnis zu den Beteiligungsverfahren nach §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorstellen und eingehend erläutern.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
- Den dargelegten
Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
- Der Bebauungsplan
Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ mit örtlichen Bauvorschriften über die
Gestaltung einschließlich Begründung, Umweltbericht inklusive Artenschutzbeitrag
und Wasserwirtschaftlicher Vorplanung
wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur vorgezogenen
Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, zur öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Satzung
gem. § 10 BauGB beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ stehen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.