Betreff
Prüfung des Jahresabschlusses 2021
Vorlage
FG 20/005/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt den Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 bei der Samtgemeinde Fürstenau vorgelegt.

 

Vom RPA wurde festgestellt, dass gegen eine Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 sowie eine Entlastungserteilung prüfungsseitig keine Bedenken bestehen.

 

Der Jahresabschluss- und der Prüfungsbericht 2021 sind als Anlage beigefügt. Weitere Ausführungen werden von der Verwaltung in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses vorgetragen.

 


R i c h t e r

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachgebiet 20

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

a)  Der Rat stellt den Jahresabschluss 2021 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von -39.644,70 € wird aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 282.030,98 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

b)  Gemäß § 129 NKomVG wird dem Samtgemeindebürgermeister für den Jahresabschluss 2021 Entlastung erteilt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Nein

 

M o o r m a n n

Fachdienst I