Betreff
Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen (sog. Balkonkraftwerke)
Vorlage
FB 5/020/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Rat der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 14.03.2023 beschlossen, ein Förderprogramm für sog. Balkonkraftwerke, ähnlich dem Beispiel der Stadt Bramsche, aufzustellen.

 

Verfahren:

Die Stadt Bramsche erteilt nach Vorlage eines Angebotes eine Förderzusage, die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in einem nachgelagerten Schritt nach Vorlage der Rechnung. Da es sich jedoch vermehrt um tagesaktuelle Preise oder ggf. auch zeitlich begrenzte Angebote eines Discounters handelt, schlägt die Verwaltung vor, keine Angebotsvorlage zu fordern, sondern erst nach Anschaffung unter Vorlage der Rechnung einen Förderbescheid nebst sofortiger Auszahlung des Zuschusses zu erteilen. So kann auch verwaltungsseitig ein Zwischenschritt eingespart werden.

 

Budget und Zuschusshöhe:

Die Stadt Bramsche stellt, bei einem Zuschussbetrag von 300,00€ pro Haushalt, ein Gesamtbudget von 30.000 € zur Verfügung. Derzeit gibt es viele preiswerte Angebote für entsprechende Stromerzeugungsgeräte (durchschnittlicher Anschaffungswert: 300-700 €). Die Verwaltung hält daher eine Zuwendung in Höhe von 50% der Anschaffungskosten bzw. max. 300,00 € für gerechtfertigt. Für die Gewährung der Zuschüsse sollten 10.000 € im Haushalt der Stadt Fürstenau außerplanmäßig bereitgestellt werden. Dieses Budget wurde angedacht, da die Einwohnerzahl Fürstenaus rund ein Drittel der Einwohner der Stadt Bramsche beträgt. Ausgehend von einer durchschnittlichen Förderung von 250,00 € pro Haushalt könnten damit rund 40 Haushalte in der Stadt Fürstenau unterstützt werden.

 

Weitere zur Gewährung des Zuschusses zu erbringende Nachweise können der Förderrichtlinie entnommen werden.

 

Die Förderrichtlinie für die Stadt Fürstenau sowie das entsprechende Antragsformular sind dieser Beschlussvorlage im Entwurf als Anlagen beigefügt.

 

Die Förderrichtlinie soll zum 01.07.2023 in Kraft treten.

 

 


E s d e r s

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonsolarmodule/Balkonkraftwerke) für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Fürstenau wird beschlossen.
  2. Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 10.000,-- € wird zugestimmt.
  3. Die Förderrichtlinie tritt am 01.07.2023 in Kraft.

Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

Im Haushalt 2023 sind keine Mittel zur Verfügung gestellt worden. Die Mittel sind außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Deckung wird aus Einsparungen beim Sachkonto 421201 Projekten sichergestellt.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I