Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 26.04.1994 die aktuelle Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau beschlossen. Die Satzung wurde bisher nicht geändert. Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre machen eine Neufassung der Satzung erforderlich. Die Ortsfeuerwehr Fürstenau beabsichtigt, im Sommer 2023 eine Kinderfeuerwehr zu gründen, hierfür ist eine Ergänzung der bisherigen Satzung notwendig.   Da zusätzlich Formulierungsanpassungen und Klarstellungen in die Satzung aufgenommen werden sollten, wird es aus Gründen der Übersichtlichkeit der Satzungsregelungen für sinnvoll erachtet, die Satzung insgesamt neu zu fassen und nicht nur Änderungen vorzunehmen. Die Neufassung der Satzung umfasst auch die Anlagen zu

§ 11 - Grundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehr in den Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau und

§ 12 - Grundsätze über die Organisation der Kinderfeuerwehr in der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau

Der Satzungsentwurf wurde von einer Arbeitsgruppe im Gemeindekommando er- bzw. überarbeitet und mit dem Gemeindekommando sowie der Verwaltung abgestimmt. 

Der Satzungsentwurf sowie die Anlagen zu § 11 (Grundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehr in den Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau) und

§ 12 (Grundsätze über die Organisation der Kinderfeuerwehr in der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau) sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.

Ebenfalls als Anlage beigefügt ist eine Gegenüberstellung der bisherigen Satzung und des Satzungsentwurfs mit entsprechenden Anmerkungen.   

 


F o e c k e

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegende Entwurf der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau mit den Anlagen zu § 11 und § 12 wird als Satzung beschlossen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I