Betreff
Bezuschussung der Kindergartenbeförderung
Vorlage
FB 4/011/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Seit dem Jahr 1972 wird die Beförderung der Hollensteder Kinder zum Kindergarten Schwagstorf bezuschusst. Die Stadt Fürstenau hat seinerzeit 2/3 der Beförderungskosten übernommen. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2014 wurden freiwillige Leistungen gestrichen bzw. gekürzt. Betroffen war auch die Bezuschussung der Kindergartenbeförderung, die auf die Hälfte der anfallenden Kosten reduziert wurde.

Neben den Fahrten der Hollensteder Kinder wurden auch die Fahrten der Settruper Kinder zu den Fürstenauer Einrichtungen bezuschusst. Aktuell nutzt allerdings keine Settruper Familie den Fahrdienst.

 

Nachdem die Beförderung jahrelang durch das Taxiunternehmen Stolle organisiert wurde, hat zum Kindergartenjahr 2018/19 Taxi Heyer die Beförderung übernommen. Im Februar 2023 teilte Taxi Heyer mit, dass eine Beförderung zum Kindergartenjahr 2023/24 nicht mehr möglich sei.

Daraufhin wurden von der Verwaltung Kapazitäts- und Preisabfragen bei verschiedenen Unternehmen gestellt. Ergebnis dieser Abfragen war, dass der Elternanteil sich gegenüber dem jetzigen Anteil erheblich erhöhen würde, was zur Bitte der Eltern führte, die Bezuschussung durch die Stadt Fürstenau auf den 2/3 Anteil, der vor der Haushaltskonsolidierung zugrunde gelegt wurde, zu erhöhen.

 

Nach aktuellem Planungsstand würde sich der Anteil der Stadt bei der Übernahme der Hälfte der Beförderungskosten auf rd. 21.000 € für das Kindergartenjahr 2023/24 bei 240 Beförderungstagen belaufen. Sollte die Stadt die Kosten mit 2/3 bezuschussen, würden sich die Kosten auf rd. 28.000 € belaufen. Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2023 für die Kostenübernahme von 2/3 der Beförderungskosten zur Verfügung.

 


K l a u s i n g

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Ab dem Kindergartenjahr 2023/24 übernimmt die Stadt Fürstenau 2/3 der Kosten für die Beförderung der Hollensteder Kinder zum Kindergarten Schwagstorf.

Sollte eine Beförderung von Settruper Kindern notwendig werden und sich ein Unternehmen finden, welches die Beförderung übernimmt, bezuschusst die Stadt Fürstenau auch diese Fahrten mit 2/3 der Kosten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme:

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:   

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto: 365.00 / 304.30.01 / 431804

 

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 

III. Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:

 Der Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I