Seit dem Jahr 1972 wird die Beförderung der Hollensteder Kinder zum Kindergarten Schwagstorf bezuschusst. Die Stadt Fürstenau hat seinerzeit 2/3 der Beförderungskosten übernommen. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2014 wurden freiwillige Leistungen gestrichen bzw. gekürzt. Betroffen war auch die Bezuschussung der Kindergartenbeförderung, die auf die Hälfte der anfallenden Kosten reduziert wurde.
Neben den Fahrten der Hollensteder Kinder wurden auch die Fahrten der Settruper Kinder zu den Fürstenauer Einrichtungen bezuschusst. Aktuell nutzt allerdings keine Settruper Familie den Fahrdienst.
Nachdem die Beförderung jahrelang durch das Taxiunternehmen Stolle organisiert wurde, hat zum Kindergartenjahr 2018/19 Taxi Heyer die Beförderung übernommen. Im Februar 2023 teilte Taxi Heyer mit, dass eine Beförderung zum Kindergartenjahr 2023/24 nicht mehr möglich sei.
Daraufhin wurden von der Verwaltung Kapazitäts- und Preisabfragen bei verschiedenen Unternehmen gestellt. Ergebnis dieser Abfragen war, dass der Elternanteil sich gegenüber dem jetzigen Anteil erheblich erhöhen würde, was zur Bitte der Eltern führte, die Bezuschussung durch die Stadt Fürstenau auf den 2/3 Anteil, der vor der Haushaltskonsolidierung zugrunde gelegt wurde, zu erhöhen.
Nach aktuellem Planungsstand würde sich der Anteil der Stadt bei der Übernahme der Hälfte der Beförderungskosten auf rd. 21.000 € für das Kindergartenjahr 2023/24 bei 240 Beförderungstagen belaufen. Sollte die Stadt die Kosten mit 2/3 bezuschussen, würden sich die Kosten auf rd. 28.000 € belaufen. Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2023 für die Kostenübernahme von 2/3 der Beförderungskosten zur Verfügung.
K l a u s i n g |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 4 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Ab dem Kindergartenjahr 2023/24 übernimmt die
Stadt Fürstenau 2/3 der Kosten für die Beförderung der Hollensteder Kinder zum
Kindergarten Schwagstorf.
Sollte eine Beförderung von Settruper Kindern
notwendig werden und sich ein Unternehmen finden, welches die Beförderung
übernimmt, bezuschusst die Stadt Fürstenau auch diese Fahrten mit 2/3 der
Kosten.
Finanzielle Auswirkungen:
I. Gesamtkosten der
Maßnahme:
II. davon für den laufenden
Haushalt vorgesehen: €
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Kostenträger / Kostenstelle /
Konto: 365.00 / 304.30.01 / 431804
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd.
Haushaltsjahr zur Verfügung.
III.
Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:
Der Betrag ist jährlich wiederkehrend
einzuplanen
M o o r m a n n
Fachdienst I