Die Samtgemeinde Fürstenau überarbeitet derzeit die

-       Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau vom 18.12.1973 in der Fassung der X. Änderung vom 13.12.2012 und die

-       Gebührensatzung für die Straßenreinigung vom 18.12.1973 mit Änderungen vom 24.07.1978, 20.12.1994, 27.09.2001, 15.12.2004 und 13.12.2018.

Diese Satzungen sind in der Anlage beigefügt.

 

 

Die Gemeinde Bippen soll nun prüfen, ob ggf. Änderungen des Straßenverzeichnisses der Gemeinde Bippen erforderlich sind.

 


 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

(Hausfeld)

 

 

Anlagen

 

 

 


Kein Beschlussvorschlag.